19.12.2014

Im Konsens zum einheitlichen Planungskonzept

Landkreis legt 2. Entwurf des Raumordnungsprogramms Teilabschnitt Energie vor

Meppen. Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2013 beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2010 im Teilabschnitt Energie zu ändern. Daraufhin wurde – auch unter Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange – ein erster Entwurf erarbeitet, der von März bis April 2014 öffentlich ausgelegt und vorab in den Gremien des Landkreises Emsland diskutiert wurde. Die Vielzahl von Anregungen insbesondere von den Städten und Gemeinden, die der Landkreis Emsland daraufhin erhalten hat, hat ihn veranlasst, diese nach eingehender Auswertung in einen zweiten Entwurf einfließen zu lassen. „Wir ändern unsere Kriterien in Teilen, um sie den Anregungen und Empfehlungen anzupassen, verlieren aber dennoch die Menschen nicht aus den Augen mit diesem neuen Entwurf“, sagt Landrat Reinhard Winter. Der neue Entwurf wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung nun vorgestellt.

Ziel sei es gewesen, soweit wie möglich den Wünschen und Vorstellungen der Städte und Gemeinden zu folgen, ohne das schlüssige Planungskonzept zu gefährden und gleichzeitig der Windkraft mehr Raum zu verschaffen und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Der neue Entwurf ermögliche es, die guten Lebensverhältnisse zu wahren und neben der Windenergie auch die gemeindliche Entwicklung, den Schutz der Bevölkerung sowie der Natur zu berücksichtigen. „Wir wollen im Konsens mit den emsländischen Städten und Gemeinden zu einem einheitlichen Planungskonzept kommen. Am Ende brauchen wir eine Lösung, die für alle gilt“, betont Winter den Willen der Kreisverwaltung zu tragbaren Kompromissen.

So wird im neuen Entwurf u. a. der Abstand zur Wohnbebauung im Außenbereich auf nun 800 m, nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 1000 m festgesetzt. Künftig soll auch im Rahmen einer Einzelfallprüfung der Abstand zu Lebensräumen von Gast- und Brutvögeln von lokaler und regionaler Bedeutung geregelt werden. Eine grundsätzliche Abstandsregelung von 500 m bzw. 1200 m zu diesen Gebieten soll es nicht mehr geben. Der Abstand zu Bundeswasserstraßen, Autobahnen sowie sonstigen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von regionaler Bedeutung sowie Bahngleisen soll von 200 auf 150 m verringert werden. Gleichzeitig soll es nun einen Mindestabstand von 4 km zwischen potenziellen Neuausweisungen von Flächen für die Windkraft geben, um einer Überformung des Landschaftsraumes entgegenzuwirken. Im Ergebnis wird der zweite Entwurf 33 Standorte für Windkraft ausweisen, so dass insgesamt 1,53% (4433 ha) der Landkreisfläche unter Wind gebracht werden können. Der alte Entwurf sah 1,12% der Gesamtflächen und damit 3227 ha vor. „Gegenüber dem 1. Entwurf ist dies eine Zunahme der Flächenkulisse um rd. 37% und gegenüber dem RROP 2010 ein Mehr von bis zu 96%“, führt Winter aus. Damit wäre auch die im Entwurf des geplanten Windenergieerlasses des Landes Niedersachsen (Stand Juli 2014) für den Landkreis Emsland genannte Zielgröße von 3.603 ha deutlich übertroffen.

Der neue Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROR), der sich derzeit in der Anhörung befindet, macht bei der Windenergie an Land keine neuen Vorgaben. Daher werde das LROP, sollte es so umgesetzt werden, keinerlei Wirkung auf die zurzeit laufende Fortschreibung des RROP haben. „Der Kreistag wird somit bei der Fortschreibung des RROP am Ende den bindenden Beschluss fassen“, erläutert Winter. Die anschließende Genehmigung erfolge durch die zuständige obere Landesplanungsbehörde.

Doch zunächst wird sich der Kreisausschuss am 22. Dezember 2014 mit den wichtigsten Inhalten des zweiten Entwurfs befassen, bevor voraussichtlich im Februar 2015 ein fertiger Entwurf vorliegt, der dann in das Beteiligungsverfahren gegeben werden kann. Die Beteiligung würde voraussichtlich im Mai 2015 enden Ziel ist es, noch vor der Sommerpause im Juli 2015 einen Kreistagsbeschluss herbeizuführen.