11.02.2013

Jugendschöffen gesucht

Ehrenamtlich an der Rechtsprechung teilnehmen - Bewerbung bis 15. März möglich 

Meppen. Für Jugendliche und Heranwachsende, die sich vor Gericht verantworten müssen, sind die Jugendgerichte und –kammern bei den Amtsgerichten und Landgerichten zuständig. Häufig sind Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen für die betroffenen Jugendlichen zu treffen. Hier kommt Laienrichtern eine wichtige Aufgabe zu. Sie werden, wenn Jugendliche vor Gericht stehen, als Jugendschöffen den Richtern zur Seite gestellt. Für die Aufgabe des Jugendschöffen sucht der Landkreis Emsland Personen, die an den Amtsgerichten Lingen, Meppen und Papenburg sowie für das Landgericht Osnabrück tätig werden. Bewerber sollen im Emsland wohnen, zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Die Jugendschöffen werden für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 ehrenamtlich als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Jeder berufene Jugendschöffe wird zu nicht mehr als zwölf Sitzungen im Jahr herangezogen. Für das Ehrenamt kann eine Person vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Die Frist für eine Bewerbung läuft am Freitag, 15. März, aus.

Der Landkreis Emsland erstellt die Vorschlagsliste und legt sie dem Ausschuss für Jugendhilfe und Sport des Landkreises Emsland vor. Die beschlossene Vorschlagsliste liegt dann eine Woche öffentlich aus und wird anschließend an die Amtsgerichte weitergeleitet. Diese wählen in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen aus.

Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten Verurteilte, Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, sowie Religionsdiener und hauptamtlich in und für die Justiz tätige Personen. Neben diesen formalen Kriterien sollten die ehrenamtlichen Schöffen für dieses verantwortungsvolle Amt vor allem in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und aufgrund des Sitzungsdienstes auch eine körperliche Eignung mitbringen. Die Laienrichter müssen Beweise würdigen und dem Prozess objektiv und unvoreingenommen folgen können. Zudem müssen sie die Zeit investieren, sich über die Rechte und Pflichten des Schöffen weiterzubilden.

Das Bewerbungsformular finden Sie hier. Weitere Auskünfte sind ab sofort beim Landkreis Emsland, Fachbereich Jugend, Ansprechpartner Klaus Heitker, unter der Telefonnummer 05931/442397 sowie per Merkblatt  erhältlich.