Kein Maifeiertag wie alle anderen
Polizei kontrolliert Veranstaltungsverbot – Bußgelder drohen
Meppen. Die üblichen Rituale wie der Tanz in den Mai oder die Bollerwagentour mit Freunden fallen am 30. April und am 1. Mai in diesem Jahr aus. Wegen der Coronapandemie sind Veranstaltungen untersagt.
„Ich möchte alle Emsländerinnen und Emsländer bitten, auch weiterhin geduldig zu sein, die Regeln zu befolgen und die sozialen Kontakte so gering wie möglich zu halten“, appelliert Landrat Marc-André Burgdorf darüber hinaus an die Bürgerinnen und Bürger. Die Infektionszahlen im Emsland folgten weiterhin einem positiven Trend und lägen mit 59 aktuell erkrankten Personen von insgesamt 389 bestätigten Covid-19-Fällen (Stand 29. April) erfreulich niedrig. „Das sollten wir nicht durch unangemessenes Verhalten gefährden“, sagt Burgdorf.
Auch wenn einige Lockerungen umgesetzt worden seien und Schulen und Geschäfte nach einer mehrwöchigen Pause zum Teil ihren Betrieb wieder aufgenommen hätten, sei immer noch Vorsicht geboten, erinnert der Landrat an die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. „Die Menschen im Emsland müssen sich auch weiter regelmäßig die Hände waschen, mindestens eineinhalb Meter Abstand halten und wo vorgesehen einen Nase-Mund-Schutz tragen“, sagt Burgdorf.
Erst in ein paar Wochen werde bilanziert werden können, ob die aktuellen Lockerungen Einfluss auf die Fallzahlen haben. „Das wiederum hat Auswirkungen auf das weitere Vorgehen von Bund und Land“, erläutert Burgdorf. Wichtig sei aber weiterhin das Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Zahl der Neuansteckungen niedrig bleibe.
Die Polizei wird am Maifeiertag für die Einhaltung des Veranstaltungsverbots sorgen und im Emsland kontrollieren. Bei Verstößen kann für Bürgerinnen und Bürgern ein Bußgeld in Höhe von bis zu 400 Euro fällig werden. Veranstalter, Gastronomen u. a. müssen bei Zuwiderhandlung mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.