13.03.2020

Kein Unterricht ab Montag

Schulen und Einrichtungen für Kinderbetreuung bleiben geschlossen

 

Meppen. Der Landkreis Emsland untersagt ab Montag, 16. März, den Unterrichtsbetrieb für alle Schulen. Dies gilt auch für die Durchführung sonstiger schulischer sowie außerschulischer Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Vortragsveranstaltungen, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen. Die Maßnahme soll bis zum 18. April gelten. Ausnahme: Für Abiturientinnen und Abiturienten findet ab dem 15. April der Unterricht statt. Im Landkreis Emsland sind insgesamt 170 Kitas sowie 176 Schulen betroffen.

 

„Nach wie vor gilt es, Ruhe zu bewahren! Wir wollen, dass sich möglichst wenige anstecken. Der Verbreitungsweg über Schule und Kita muss unterbrochen werden, darum setzen wir den Landeserlass jetzt auf Emslandebene um. Diese Verfügung bedeutet Einschränkungen für jeden und erfordert insbesondere für viele Familien, sich neu zu organisieren. Angesichts der fortschreitenden Fallzahlen bei Erkrankungen mit dem Coronavirus auch im Emsland – von Montag mit einem Fall bis heute mit insgesamt 8 Fällen – ist es sicherlich für jeden nachvollziehbar, dass wir diese Strategie fahren müssen, um die Ausbreitung weiter zu begrenzen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

 

Zu den Schulen sind alle öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Internate sowie die Schulen für andere als ärztliche Heilberufe und ähnliche Berufsausbildungsstätten, Tagesbildungsstätten und Landesbildungszentren zu zählen. Betroffen sind auch Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und Kindertagespflege.

 

Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen in der Zeit von 8 bis 13 Uhr angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen voneinander getrennten Gruppen von maximal acht Personen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden. Schulen und Kitas müssen selbst organisieren, wer die Notbetreuung nutzen kann.

 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder von Erziehungsberechtigen aufzunehmen, die in so genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören Berufsgruppen wie Gesundheitsbereich, medizinischer und pflegerischer Bereich, Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, Beschäftigte der Polizei, des Rettungsdienstes, Katastrophenschutzes und der Feuerwehr, Beschäftigte im Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

 

Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann entscheiden, ob Lehrkräfte – insbesondere Schwerbehinderte und Teilzeitkräfte – mit Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden. Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Auch für angestellte Lehrkräfte besteht der Anspruch auf Zahlung des Entgelts fort.

 

Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso wie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I und das Abitur.

 

Der Landkreis Emsland hat ebenfalls angewiesen, dass sämtliche Schulfahrten ins In- und Ausland, Studienfahrten, Tagestouren, Schüleraustausche und der Besuch durch ausländische Besuchergruppen, die für den Zeitraum ab sofort bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, von der Schulleitung abgesagt werden müssen. Zur Vermeidung oder Reduzierung von Stornierungskosten sollen Schulen zunächst versuchen, die Reise in einen Zeitraum nach den Sommerferien zu verschieben.