17.01.2020

Keine Alternative zur alten Route

Antrag auf Schwertransport im Meppener Kreishaus erörtert

 

Meppen. Der dem Landkreis Emsland vorliegende Antrag für den Transport von zwei Kohlendioxidbehältern vom Standort der Firma Barlage in Flechum zum Güterverkehrszentrum Dörpen wurde am vergangenen Donnerstag im Meppener Kreishaus mit dem Antragsteller erörtert. Eingeladen waren auch die Straßenbaubehörden und die Städte und Samtgemeinden durch deren Territorium der Transport führen soll.

 

„Im Kern ging es, um die Frage, ob es alternative bessere Streckenführungen gegenüber der bisher geplanten Strecke geben könne und welche Maßnahmen das Unternehmen ergreifen wolle, um die Eingriffe in den Straßenverkehr, aber auch besonders die Eingriffe in den Naturhaushalt auf das Mindeste zu beschränken“, erläutert der zuständige Kreisbaurat Dirk Kopmeyer.

 

In der Erörterung wurde deutlich, dass es bei der bisherigen Streckenführung bleiben müsse, Alternativrouten seien entweder durch Gewichtsbeschränkungen, Beschränkung der Durchfahrtshöhe oder auch durch noch stärker erforderlichen Rückschnitt von Bäumen verworfen worden. „Neu sei, dass der Auftragnehmer leichte Beschädigungen an der Außenhaut der Tanks akzeptiere, um damit zu gewährleisten, dass der erforderliche Rückschnitt an Bäumen auf das absolut Notwendige beschränkt bleibe“, sagt Kopmeyer. Auch sei ein teilweises Absenken des Transportfahrzeuges vorgesehen. An besonders kritischen Stellen des Transportweges sei durch eine 3-D Simulation des Transportes exakt festgestellt worden, welcher Baumrückschnitt erforderlich werde. Diesen wolle man im Vorfeld des Transportes durchführen, um aber auf keinen Fall zu viel Eingriffe durchzuführen, wolle man die letzten Schnittarbeiten während des Transports erledigen.

 

Erörtert wurde auch die Frage der Kompensation des Eingriffs. In einem Sachverständigengutachten, das die gesamte Strecke in den Blick genommen hat, wurde festgestellt, dass zum Ausgleich der Maßnahmen insgesamt rund 300 hochstämmige Bäume mit einem Stammumfang von 16 bis 18 cm neu gepflanzt werden müssen. Vereinbart wurde, den Ort der Ersatzpflanzungen in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern und den betroffenen Gemeinden festzulegen.

 

„Wir erwarten noch einige Erklärungen vom Antragsteller und die Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Stellen. Sobald diese Unterlagen vorliegen, werden wir über den Genehmigungsantrag entscheiden“, so Kopmeyer abschließend.