14.07.2023

Keine Angst vor Wespen und Hornissen

Landkreis Emsland koordiniert ein Netz von Beratern – Verstärkung gesucht

 

Meppen. Sie haben einen schlechten Ruf: Wespen und Hornissen. Denn in der Gartensaison gesellen sie sich zu Kaffee und Kuchen oder zum Grillen auf der Terrasse gern dazu und werden als lästig, wenn nicht sogar als gefährlich empfunden. Doch die Tiere sind bei richtigem Verhalten nicht gefährlich; sie sind sogar sehr nützlich. Darüber klären die Wespen- und Hornissenberater*innen im Landkreis Emsland auf, die sich grundsätzlich für den Schutz und Erhalt der Tiere einsetzen und keine Beseitigungen und Abtötungen von Nestern vornehmen.

 

Seit 2006 unterhält der Landkreis Emsland dieses Netzwerk mit ehrenamtlichen Beratern. Sie informieren während der Sommer- und Herbstmonate Bürgerinnen und Bürger über die Lebensweise der Insekten, vermitteln einfache Verhaltensregeln für ein friedliches Miteinander von Mensch und Tier und erläutern, wie nützlich die Insekten sind.

 

So sind die Deutsche und die Gemeine Wespe die einzigen heimischen Wespenarten, die Süßes sowie Fleisch und Wurst bevorzugen. Nahrungsmittel sollten im Freien daher immer abgedeckt werden, um die Rekrutierung von Nestgenossinnen sowie die Kontamination von Nahrung mit Keimen zu vermeiden. Heftige und schnelle Bewegungen sollten vermieden werden, weil sich die Insekten sonst bedroht fühlen und zustechen könnten. Geeignete Abwehrmaßnahmen sind außerdem beispielsweise eine „Ablenkfütterungen“ einige Meter abseits vom Tisch mit (überreifem) Obst wie Weintrauben o.ä. oder auch das Besprühen der Wespen mit Wassernebel aus einer Sprühflasche. Die Tiere fliegen dann, in der Annahme es regnet, zurück zum Nest.

 

Wespen und Hornissen bilden Staaten und bauen Nester, in denen sie einen Sommer lang ihre Brut großziehen. Da sie ihre Larven mit Insekten füttern, machen sie sich als natürliche Schädlingsvertilger nützlich. Oftmals können die Nester nach Beratung und Aufklärung durch die Wespen- und Hornissenberater an Ort und Stelle verbleiben.

 

Nur in wenigen Einzelfällen ist die Beseitigung eines Nestes durch einen Schädlingsbekämpfer erforderlich. Dazu ist im Vorfeld für die besonders geschützten Arten wie Hornissen, aber auch Hummeln und Wildbienen, möglichst in Zusammenarbeit mit einem Hornissen- und Wespenberater eine Ausnahmegenehmigung bei der Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland zu beantragen. Eine Beseitigung der Nester oder das Abtöten der Tiere ohne Ausnahmegenehmigung ist verboten und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

 

In manchen Fällen ist es auch ausreichend, Nester umzusiedeln, was von den Wespen- und Hornissenberatern durchgeführt wird. Viele Wespenarten leben ohnehin nur kurz und sind ab Ende August bereits wieder verschwunden. Die Nester der Deutschen oder Gemeinen Wespe sowie der Hornisse sind jedoch auch dann noch aktiv. Bei den Nestern, die sichtbar freihängend, beispielsweise an (Dach-)Überständen, in (Geräte-)Schuppen oder im Gebüsch und in Hecken zu sehen sind, handelt es sich allerdings in der Regel um Arten, die einen kurzen Lebenszyklus haben und früh wieder verschwinden.

 

Um die Beratung durch das Wespen- und Hornissenberaternetz auch künftig bereitstellen zu können, sucht der Landkreis Emsland dringend weitere Beraterinnen und Berater. Interessierte Personen können sich gerne unter der Rufnummer 05931/44-3577 und der E-Mail-Adresse juliane.weltring@emsland.de melden. Geplant ist, im kommenden Winter/ Frühjahr 2023/24 eine Schulung durchzuführen, mit der die „Neuen“ auf die entsprechende Tätigkeit vorbereitet werden sollen.

 

Beim Landkreis Emsland ist das Hornissen- und Wespennetzwerk unter der Telefonnummer 05931/44-3577 und der E-Mail-Adresse juliane.weltring@emsland.de zu erreichen. Eine Liste der Wespen- und Hornissenberater in den Kommunen sowie weitere Informationen zum Thema sind unter https://www.naturschutzstiftung-emsland.de/wespenberater/ zu finden. Die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen können ebenfalls den richtigen Ansprechpartner vermitteln. Die Stadt Lingen verfügt über eine eigene Naturschutzbehörde, die in Problemfällen anzusprechen ist (zentrale Rufnummer 0591/9144-0).

 

Bild: Bestimmte Wespenarten werden von Süßem wie reifem Obst angezogen. (Foto: © viktor2013 via Canva.com)