15.05.2020

Keine Quarantäne für Reiserückkehrer

Auch im Landkreis Emsland setzt OVG-Beschluss Regelung außer Kraft

 

Meppen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat mit Beschluss vom 11. Mai 2020 den Paragraph 5 der Landesverordnung vom 8. Mai 2020 einstweilig außer Kraft gesetzt. Demnach waren Personen, die aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg zu ihrer Wohnung oder Unterkunft zu begeben und sich für 14 Tage dort aufzuhalten.

 

Betroffen von der Entscheidung des OVG sind u. a. Werkvertragsarbeiter, aber auch Reiserückkehrer aus dem Ausland. Für sie entfällt damit die Quarantäne-Regelung. Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Pflegebereich hingegen waren schon immer von der Regelung ausgenommen.

 

Der Landkreis Emsland weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sämtliche Personen, die von einem Auslandsaufenthalt in den Landkreis Emsland zurückgekehrt sind und bei denen aktuell Quarantäne angeordnet wurde, von dieser Maßnahme befreit sind. Ein entsprechendes Schreiben des Landkreises Emsland, das Betroffene erhielten und auf die Quarantäneregelung verbindlich hinwies, ist damit ab sofort gegenstandslos und hat sich erledigt.

 

Ob im Hinblick auf den Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für Einreisen aus dem Ausland nun durch das Land Niedersachsen anderweitige Regelungen getroffen werden, bleibt abzuwarten.