04.03.2022

Keine weiteren Fälle von Vogelgrippe

Schutzzone um Ausbruchsbetrieb in Spahnharrenstätte aufgehoben

 

Spahnharrenstätte. In der Gemeinde Spahnharrenstätte (Samtgemeinde Sögel) war das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 in einem Masthähnchenbestand nachgewiesen worden. Der Bestand von rund 90.000 Tieren musste daraufhin getötet werden. Nun ist 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebs in der näheren Umgebung kein neuer Fall aufgetreten, sodass die Schutzzone mit Wirkung ab Sonntag, 6. März, aufgehoben werden kann und Teil der Überwachungszone wird.

 

Ist die Vogelgrippe in einem Betrieb amtlich festgestellt worden, so sind Restriktionszonen einzurichten. Diese bestehen aus einer Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) von mindestens 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) von mindestens 10 km um den Ausbruchsbetrieb.

Die bislang 28 gewerblichen Betriebe mit etwa 990.507 Stück Geflügel sowie zehn Hobbybetriebe mit rund 180 Stück Geflügel gehören nach Aufhebung der Schutzzone nunmehr der Überwachungszone an, in der weitere 144 gewerbliche Betriebe mit über 4,1 Mio. Stück Geflügel und 96 Hobbyhalter mit rund 4.000 Stück Geflügel von Restriktionen betroffen sind. Auf Grund der Lage des Ausbruchsbetriebs ist der angrenzende Landkreis Cloppenburg von den Restriktionszonen ebenfalls betroffen.

 

Es gilt weiterhin die allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel, die im Landkreis Emsland seit dem 15. November 2021 angeordnet ist. Zudem sind die tierhaltenden Betriebe zur Eigenüberwachung angehalten und sollen einmal täglich ihre Tierbestände auf Veränderungen überprüfen. Besondere Hygienemaßnahmen zum Schutz der Tiere sind ebenfalls einzuhalten.

 

Die Überwachungszone kann frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung wieder aufgehoben werden.

 

Bereits Anfang Januar 2022 hatte es in der Gemeinde Lähden (Samtgemeinde Herzlake) einen Vogelgrippeausbruch gegeben, bei dem rund 35.600 Stück Geflügel getötet werden mussten. Die dafür angeordneten Restriktionszonen sind, da dort keine weiteren Vogelgrippeausbrüche stattfanden, bereits erloschen.

 

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung einschließlich der Darstellung der Restriktionszonen ist hier veröffentlicht.