Keine weiteren Fälle von Vogelgrippe
Überwachungszone um Ausbruchsbetrieb in Spahnharrenstätte aufgehoben
Spahnharrenstätte. In der Gemeinde Spahnharrenstätte (Samtgemeinde Sögel) war das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 in einem Masthähnchenbestand nachgewiesen worden. Der Bestand von rund 90.000 Tieren musste daraufhin getötet werden. Nun ist 30 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebs in der näheren Umgebung kein neuer Fall aufgetreten, sodass nach der Schutzzone, die am 6. März aufgehoben wurde und Teil der Überwachungszone wurde, nunmehr auch die Überwachungszone selbst aufgehoben werden kann. Dies gilt ab Dienstag, 15. März.
Ist die Vogelgrippe in einem Betrieb amtlich festgestellt worden, so sind Restriktionszonen einzurichten. Diese bestehen aus einer Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) von mindestens 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) von mindestens 10 km um den Ausbruchsbetrieb.
Mit Aufhebung aller Restriktionszonen sind insgesamt 172 gewerbliche Betriebe mit insgesamt über 5 Mio. Stück Geflügel sowie 106 Hobbybetriebe mit rund 4180 Stück Geflügel von allen Auflagen befreit. So ist beispielsweise in den Restriktionszonen jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Weiterhin sind die tierhaltenden Betriebe aber zur Eigenüberwachung und zu besonderen Hygienemaßnahmen zum Schutz der Tiere angehalten. Auf Grund der Lage des Ausbruchsbetriebs war der angrenzende Landkreis Cloppenburg von den Restriktionszonen ebenfalls betroffen.
Es gilt weiterhin die allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel, die im Landkreis Emsland seit dem 15. November 2021 angeordnet ist.
Bereits Anfang Januar 2022 hatte es in der Gemeinde Lähden (Samtgemeinde Herzlake) einen Vogelgrippeausbruch gegeben, bei dem rund 35.600 Stück Geflügel getötet werden mussten. Die dafür angeordneten Restriktionszonen sind, da dort keine weiteren Vogelgrippeausbrüche stattfanden, ebenfalls erloschen.
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung einschließlich der Darstellung der Restriktionszonen sind hierveröffentlicht.