19.05.2014

"Keine Grundlage für Tierhaltungsverbot vorhanden"

Gruppe überreicht Petition an Landrat Winter

Meppen. Landrat Reinhard Winter nahm heute eine Petition des Gnadenhofes Voshage entgegen. Mit rund 2000 Unterschriften sprechen sich die Unterzeichner für ein Tierhaltungsverbot eines Hofes in Klein Hesepe aus. „Wir werten diese Übergabe als Ausdruck Ihres Verantwortungsgefühls und begrüßen, dass Sie hinschauen“, sagte Winter bei der Übergabe. Er machte aber ebenso deutlich, dass eine rechtliche Grundlage für ein Tierhaltungsverbot nicht vorliege. Das habe die grundlegende Prüfung durch den Landkreis Emsland ergeben.

„Mir ist bewusst, dass dies ein Thema ist, das emotional berührt und ich kann Ihr Mitempfinden durchaus verstehen. Aber es gibt rechtliche Grundlagen, über solche Fälle zu entscheiden, an die wir gebunden sind“, appellierte Winter an die Gruppe der Petiteure.

„Weder das Pferd, das im Dezember 2013 starb, noch das tote Kalb, das im April 2014, aufgefunden wurde, rechtfertigen ein Tierhaltungsverbot“, betonte der Landrat. Das Pferd sei an einem aktuen Darmverschluss verstorben, wie Untersuchungen in einem externen Fachlabor ergeben hätten. Es sei nicht verhungert. Das Kalb war eine Totgeburt. „Anhaltspunkte für ein tierschutzrechtliches Verschulden des Tierhalters lagen in beiden Fällen nicht vor“, sagte Winter.

Die Tierhaltung sei engmaschig und regelmäßig durch den Landkreis Emsland kontrolliert worden. Dabei seien gelegentlich kleinere Mängel oder Unzulänglichkeiten festgestellt worden. „Diese haben in der Zeitungsberichterstattung und in der parallel laufenden Diskussion auf Facebook eine Eigendynamik erhalten und so ist der Eindruck von gravierenden Verstößen gegen den Tierschutz entstanden“, sagte Winter. Dies treffe jedoch nicht zu.

Auch das Ausbrechen der Galloway-Rinder sei tierschutzrechtlich nicht von Bedeutung. Es falle unter das Ordnungsrecht. Dass Hunger und Durst der Tiere Grund für das Ausbrechen sei, sei eine unbewiesene Behauptung und widerspreche dem Ergebnis nahezu sämtlicher Kontrollen durch den Landkreis Emsland, bei denen Wasser und Futter ausreichend vorgefunden wurden. Bei den insgesamt 38 Kontrollen der Tierhaltung in 2013 und 2014 habe der Landkreis Emsland keine Anhaltspunkte gefunden, dass dort Tiere verhungert oder verdurstet seien.

Die vorübergehende Haltung der Rinder im Fangwagen stelle ebenfalls keinen Verstoß gegen den Tierschutz dar. Eine dauerhafte Haltung der Tiere im Fangwagen war dem Tierhalter vom Landkreis Emsland untersagt worden.

Das vom Tierschutzverein Lingen gekaufte Pferd sei nicht stark abgemagert, sondern in einem mäßigen Nährzustand gewesen. Das Pferd habe sich deswegen vor dem Verkauf in tierärztlicher Behandlung befunden, führte Winter aus.

„Das sind die Fakten und ich weiß, die Entscheidung mag für Sie befremdlich wirken, aber hier ist sorgsam geprüft und nach den Grundsätzen des Gesetzes entschieden worden. Rechtstaatlichkeit bedeutet eben auch, auf rechtlichen Grundlagen gefällte Entscheidungen anzuerkennen – auch wenn sie einem nicht gefallen“, machte Winter abschließend deutlich.