Kinderimpfaktion am Samstag
Meppener Kreishaus öffnet Türen für Fünf- bis 17-Jährige
Meppen. Am Samstag, 29. Januar, wird das Meppener Kreishaus, Ordeniederung 1, erneut zur Impfstation „umfunktioniert“: Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 17 Jahren können während der Sonderaktion von 9 bis 16 Uhr Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen erhalten.
Bei den Kinderimpfungen gelten die bekannten Regeln, d. h. Kinder bis einschließlich fünf Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer Maske ausgenommen. Zwischen dem sechsten und 14. Geburtstag reicht eine Alltags-/Stoffmaske. Ansonsten gilt die FFP2-Maskenpflicht. Eine erziehungsberechtigte Person muss das Kind begleiten, die Einwilligung muss zudem schriftlich im Namen der Sorgeberechtigten im Anamnesebogen des RKI erfolgen. Darüber hinaus ist ein Altersnachweis des Kindes erforderlich, idealerweise durch den Impfpass des Kindes, alternativ per Kinderausweise oder Krankenkassenkarte.
Darüber hinaus sei auf die Impfangebote für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren hingewiesen, die vorerst nur bis Ende Januar laufen sollten, wegen des guten Zuspruchs aber bis Ende Februar verlängert wurden: An jedem Donnerstag von 9 bis 20.30 Uhr (ab 31. Januar zu den geänderten Öffnungszeiten von 10 bis 20.30 Uhr) werden in den stationären Impfstationen in Lingen (Emslandhallen) und Papenburg (Jugendgästehaus Johannesburg, Kirchstraße 38) Impfungen in einer gesonderten Impflinie für diese Zielgruppe durchgeführt.
Terminvereinbarungen und Anmeldungen für die Impfungen sind grundsätzlich nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu den Impfungen „vor der Haustür“ sowie der Anamnesebogen des RKI sind unter www.emsland.de zu finden.