Klarheit im Umgang mit Veranstaltungen
Landrat Burgdorf ruft zum Umdenken auf
Meppen. Landrat Marc-André Burgdorf begrüßt den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Durchführung von Großveranstaltungen. „Er schafft nachvollziehbare Strukturen wie mit Großveranstaltungen über 1000 Personen umzugehen ist“, sagt er. Um diese Regelung auf Landkreisebene umzusetzen und Veranstaltungen unterschiedlicher Größen erfassen zu können, erlässt der Landkreis Emsland eine Allgemeinverfügung für Veranstaltungen.
„Die Verfügung hilft dabei, eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Das Robert Koch Institut hat festgestellt, dass Massenveranstaltungen dazu beitragen können, das Virus schneller zu verbreiten. Ein Infektionsgeschehen in Verbindung mit einer Großveranstaltung würde das Gesundheitssystem an ihre Grenzen bringen. Das gilt es zu verhindern“, erläutert Burgdorf. Somit sind öffentliche und nichtöffentliche Großveranstaltungen mit 1000 Personen und mehr ab sofort untersagt.
Aber auch Veranstaltungen mit geringerer Personenzahl bergen grundsätzlich ein Risiko an Corona zu erkranken. Burgdorf appelliert daher an alle Veranstalter, ihrer Verantwortung nachzukommen: „Veranstalter sollten ernsthaft überdenken, ob eine Veranstaltung unbedingt stattfinden muss. Zahlreiche Veranstalter – auch von kommunaler Seite - haben bereits entschieden, ihre Veranstaltungen abzusagen bzw. zu verschieben. Für dieses Mitwirken danke ich herzlich“, sagt Burgdorf. Auch der Landkreis Emsland überprüft derzeit alle Termine, bei denen er als Veranstalter auftritt, und sagt sie ggfls. ab.
Sollte eine Veranstaltung bis zu 1000 Personen dennoch stattfinden, kann dies nur noch unter Auflagen geschehen. Dazu zählen eine angemessene Belüftung, um das Infektionsrisiko zu minimieren, genauso wie die Möglichkeiten der Händehygiene (ausreichend Toiletten mit Handwaschbecken, Seife, Einmalhandtücher). Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die Teilnehmer zu registrieren, damit im Verdachtsfall das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland Kontakt mit den betroffenen Personen aufnehmen kann. Ferner soll der Veranstalter Personen mit akuten Erkältungsanzeichen von der Veranstaltung ausschließen sowie aktiv über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten sowie Husten- und Niesetikette informieren.
Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von über 100 Personen sind mit sofortiger Wirkung beim Landkreis Emsland, Fachbereich Gesundheit, schriftlich anzuzeigen. Dazu muss ein spezieller Meldebogen verwendet werden, der unter https://www.emsland.de/corona (Direktlink) eingestellt ist. Abgefragt werden auf dem Meldebogen u. a. die Zahl der Teilnehmer, die vorwiegende Altersgruppe, die Anzahl der sanitären Räume und die Zusammensetzung der Teilnehmer (überregional/regional). Veranstaltungen ab dem 20. März sind mit einer Vorlauffrist von mindestens 72 Stunden schriftlich zu melden. Diese Kriterien gelten ausdrücklich für alle Veranstaltungen. „So auch für die in dieser Jahreszeit beliebten Boßelpartys, die wegen des Veranstaltungsformats in der Regel ein erhöhtes Infektionsrisiko bergen“, betont Burgdorf abschließend.