31.03.2011

Pressemitteilungen

31.03.2011

Kleine Kennzeichen fürs Motorrad

Neuregelung des Bundes tritt am 8. April in Kraft Meppen. Künftig können Motorradfahrer ein kleines Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 Zentimeter verwenden. Der Bundesrat hat am 18. März dieser Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugestimmt. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen und der beginnenden Motorradsaison gibt der Landkreis Emsland zu dieser Neuregelung folgende Hinweise:

  • Die künftige Kennzeichengröße beträgt 20 Zentimeter Höhe und 18 bis 22 Zentimeter Breite.
  • Die Schrifthöhe ist 4,9 Zentimeter.
  • Das Kennzeichen trägt neben der Kennung für den Zulassungsbezirk – hier EL - mindestens vier Erkennungsnummern (z. B. EL-VM71, EL-V771).
  • Der Kennzeichentausch für bisherige Kennzeichen ist keine Verpflichtung, aber möglich.
  • Die Übernahme eines kurzen Kennzeichens (z. B. EL-VM7) auf ein anderes Motorrad ist nicht möglich.
  • Bei Zulassungen von abgemeldeten Motorrädern auf einen anderen Halter oder aber bei Zulassungen von Motorrädern aus anderen Zulassungsbezirken wird das neue Motorradkennzeichen zugeteilt. Gleiches gilt bei Neuzulassungen.
  • Wunschkennzeichen können im Internet unter reserviert werden.
Die bisherigen Motorradkennzeichen können weiterhin verwendet werden, auch bei Wiederzulassungen. Bei weiterem Informationsbedarf steht der Fachbereich Straßenverkehr des Landkreises Emsland, Ansprechpartner Reiner Egbring, telefonisch unter 05931/442145 und per E-Mail unter zur Verfügung.