Pressemitteilungen
31.03.2011
Kleine Kennzeichen fürs Motorrad
Neuregelung des Bundes tritt am 8. April in Kraft Meppen. Künftig können Motorradfahrer ein kleines Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 Zentimeter verwenden. Der Bundesrat hat am 18. März dieser Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugestimmt. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen und der beginnenden Motorradsaison gibt der Landkreis Emsland zu dieser Neuregelung folgende Hinweise:
- Die künftige Kennzeichengröße beträgt 20 Zentimeter Höhe und 18 bis 22 Zentimeter Breite.
- Die Schrifthöhe ist 4,9 Zentimeter.
- Das Kennzeichen trägt neben der Kennung für den Zulassungsbezirk – hier EL - mindestens vier Erkennungsnummern (z. B. EL-VM71, EL-V771).
- Der Kennzeichentausch für bisherige Kennzeichen ist keine Verpflichtung, aber möglich.
- Die Übernahme eines kurzen Kennzeichens (z. B. EL-VM7) auf ein anderes Motorrad ist nicht möglich.
- Bei Zulassungen von abgemeldeten Motorrädern auf einen anderen Halter oder aber bei Zulassungen von Motorrädern aus anderen Zulassungsbezirken wird das neue Motorradkennzeichen zugeteilt. Gleiches gilt bei Neuzulassungen.
- Wunschkennzeichen können im Internet unter reserviert werden.