Kommunalwahl 2016 bestandskräftig
Verhandlung vor VG Osnabrück endet nach Rückzug der Klage durch BüM
Meppen/Osnabrück. In der gestrigen (24. August) Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat der Kläger Georg Hennekes von der Partei „Bürgernah für Meppen“ (BüM) seine Klage gegen den Landkreis Emsland zurückgezogen.
Hennekes hatte Wahleinspruch gegen die Kommunalwahl 2016 eingelegt. Der zuständige Richter wies in der Verhandlung deutlich darauf hin, dass die Klage gegen den Landkreis Emsland keinen Erfolg haben könne und die Entscheidung zur Nichtzulassung der BüM zur Kommunalwahl 2016 durch Kreiswahlleiter Martin Gerenkamp rechtmäßig war. Das Ergebnis der Kommunalwahl 2016 ist damit bestandskräftig.
Der Wahlausschuss, dem Vertreter der Kreistagsfraktionen angehören, hatte im Juli 2016 einstimmig entschieden, die BüM nicht für die Wahl zuzulassen. Bürgernah-Sprecher Hennekes hatte die Unterstützerunterschriften zu spät im Kreishaus eingereicht. Zudem waren lediglich 28 von erforderlichen 30 Namen auf der Liste vermerkt.