Konzertverbot für rechte Band
Kein Auftritt in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland
Meppen. Das im Internet angekündigte Konzert der Musikband „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ am 21. März ist von der Stadt Meppen als zuständiger Behörde gemeinsam mit den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim untersagt worden. Das Verbot gilt für das gesamte Gebiet der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hatte die Stadt Meppen zur zuständigen Verwaltungsbehörde erklärt. Das Konzertverbot bezieht sich auch auf den 20. und 22. März und auf den Fall, dass die Gruppe unter einem Decknamen auftritt. Die Band hatte das Konzert in der Region Emsland/Grafschaft Bentheim ohne genauen Veranstaltungsort angekündigt. Daher war für das gesamte Gebiet der beiden Landkreise das Verbot ausgesprochen worden.
Gründe für die Untersagung sind, dass es regelmäßig bei Auftritten der Band zu Gewalttätigkeiten, Straftaten und Verstößen mit fremdenfeindlichem Hintergrund gekommen ist. Es bestehe die begründete Gefahr, dass es bei dem Konzert zu Gewalt, Eskalation und Volksverhetzungen kommen könne, so die Einschätzung der Ordnungs- und Polizeibehörden.
Mehrere geplante Konzerte der Band wurden in den vergangenen Jahren untersagt. Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bremen und verschiedener Ordnungsbehörden stammen die Konzertbesucher oft aus der rechtsradikalen Szene sowie dem radikalen Hooliganmilieu.
Meppen. Das im Internet angekündigte Konzert der Musikband „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ am 21. März ist von der Stadt Meppen als zuständiger Behörde gemeinsam mit den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim untersagt worden. Das Verbot gilt für das gesamte Gebiet der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hatte die Stadt Meppen zur zuständigen Verwaltungsbehörde erklärt. Das Konzertverbot bezieht sich auch auf den 20. und 22. März und auf den Fall, dass die Gruppe unter einem Decknamen auftritt. Die Band hatte das Konzert in der Region Emsland/Grafschaft Bentheim ohne genauen Veranstaltungsort angekündigt. Daher war für das gesamte Gebiet der beiden Landkreise das Verbot ausgesprochen worden.
Gründe für die Untersagung sind, dass es regelmäßig bei Auftritten der Band zu Gewalttätigkeiten, Straftaten und Verstößen mit fremdenfeindlichem Hintergrund gekommen ist. Es bestehe die begründete Gefahr, dass es bei dem Konzert zu Gewalt, Eskalation und Volksverhetzungen kommen könne, so die Einschätzung der Ordnungs- und Polizeibehörden.
Mehrere geplante Konzerte der Band wurden in den vergangenen Jahren untersagt. Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bremen und verschiedener Ordnungsbehörden stammen die Konzertbesucher oft aus der rechtsradikalen Szene sowie dem radikalen Hooliganmilieu.