Landkreis Emsland informiert Infizierte schriftlich
Änderung der Arbeitsprozesse – Absonderungsverordnung gilt für Betroffene
Meppen. Die Containment-Strategie, also die Kontaktnachverfolgung von PCR-bestätigt mit Corona infizierten Personen, ist wegen der hohen Infektionszahlen und der zugleich uneingeschränkten Kontakte nicht mehr zu leisten. Aus diesem Grund ist der Landkreis Emsland bereits dazu übergegangen, die bestätigt infizierten Personen zu verpflichten, ihre Kontaktpersonen selbst zu informieren. Aktuell wird der Landkreis Emsland auch bei den positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen die Arbeitsprozesse umstellen.
Infizierte werden demnach nicht mehr persönlich durch den Landkreis Emsland kontaktiert, um beispielsweise die Quarantäne anzuordnen, sondern die weiteren Informationen gehen ihnen schriftlich per SMS, E-Mail aber auf jeden Fall per Post zu. „Es ist für die Eindämmung der Pandemie in dieser Situation besonders wichtig, dass alle Personen, die vom Labor über einen positiven Coronatest informiert wurden, sich umgehend in Isolation begeben und alle Kontaktpersonen in Kenntnis setzen, damit diese sich ebenfalls schnellstmöglich testen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Er appelliert an Betroffene, sich auch ohne behördliche Anordnung sofort in Quarantäne zu begeben.
Eine Ausnahme bei den neuen Regelungen bilden die Krankenhäuser und Pflegeheime: Sie werden weiterhin beim Landkreis Emsland als wichtige Säule der medizinischen Versorgung bzw. bei der Betreuung vulnerabler Gruppen im Fokus stehen und feste Ansprechpartner vorfinden, die für Fragen zur Verfügung stehen.
„Bei den aktuell weiter steigenden Zahlen ist es nicht mehr möglich, alle betroffenen Personen zu erreichen. Die Fallzahlen werden aber weiterhin unmittelbar dem Robert-Koch-Institut übermittelt“, erläutert Burgdorf. Auch werde das Corona-Team personell mit zusätzlichen RKI-Scouts und Angehörigen der Bundeswehr aufgestockt, dennoch werde dies bei den weiterhin steigenden Fallzahlen kaum ausreichen, so Burgdorf weiter.
Eine häusliche Isolation dauert in der Regel 14 Tage an. Sie kann erst beendet werden, wenn Betroffene 48 Stunden vor Ende der Quarantäne ohne Symptome sind. Zudem muss zur Beendigung der Quarantäne am 14. Tag ein negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorliegen, der durch geschulte Personen durchgeführt werden muss. Selbsttests sind nicht zulässig. Diese Freitestungen müssen nunmehr ebenfalls selbstverantwortlich organisiert werden. Eine aktive Entlassung von infizierten Personen wird der Landkreis Emsland zudem nicht mehr vornehmen.
Tests können in den Testzentren des Landkreises Emsland in Meppen, Lingen und Papenburg, aber auch beim Hausarzt oder in einem Schnelltestzentrum durchgeführt werden. Eine Übersicht der öffentlichen Testzentren findet sich unter www.emsland.de (Startseite). Bei anhaltenden Symptomen verlängert sich die Absonderung entsprechend.
Alle Informationen zu den bestehenden Regelungen sind dem „Leitfaden für positiv auf das Coronavirus getestete Personen“ zu entnehmen, den der Landkreis Emsland Betroffenen zukommen lässt. Dieser sowie nähere Details sind ebenfalls unter https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/leitfaden-nachverfolgung.html zu finden.