Landkreis entlastet Kommunen mit 8,71 Mio. Euro
Verteilschlüssel: Kinder von null bis sechs Jahren – Geld nicht zweckgebunden
Meppen. Aus dem Jahresabschluss für den Haushalt 2022 haben sich finanzielle Gestaltungsspielräume ergeben, die Landrat Marc-André Burgdorf den emsländischen Kommunen zukommen lassen möchte. Für die Verteilung auf die Kommunen wird ein Schlüssel angewandt, der die Anzahl der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in den jeweiligen Kommunen berücksichtigt. Das Geld ist nicht zweckgebunden und geht nicht den Familien und den jeweiligen Kindern zu – wie die NOZ-Berichterstattung vom 11. Oktober 2023 nahe legt - sondern den Kommunen. Um hier Missverständnisse auszuräumen, folgende Erläuterungen:
Der Jahresabschluss 2022 steht fest und weist „freie“ Mittel in Höhe von insgesamt über 22,43 Mio. Euro aus. Abzüglich von 5 Mio. Euro, die dem Kita-Ausgleichsfonds zugeführt werden sollen, und mit einer Ausschüttungsquote von 50 Prozent sollen somit insgesamt rund 8,71 Mio. Euro den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden im Kreisgebiet zugutekommen.
Verteilt werden diese nach dem Schlüssel „Anzahl der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren“. „Dieses Vorgehen ist nicht nur sehr einfach anzuwenden und beruht auf feststehenden, unabhängigen Daten und Fakten, sondern stellt insbesondere den passenden Bezug zu der enormen Kostenentwicklung im Kinderbetreuungsbereich her. Hier drückt den Kommunen der Schuh“, sagt Burgdorf. Wofür die Kommunen das Geld allerdings konkret verwenden, könne jede Kommune selbstständig entscheiden, betont der Landrat.
Eine Auswertung auf Basis des Landesamtes für Statistik (Stand: 31.12.2022) ergab insgesamt 21.196 Kinder im Landkreis Emsland. Rein rechnerisch ergibt sich damit ein Zuschussbetrag von rund 411,19 Euro je Kind von null bis sechs Jahren an die emsländischen Kommunen.
So bewegt sich die Höhe der Zuwendungen bei den Städten und Gemeinden von beispielsweise 133.636 Euro in Rhede mit 325 Kindern in dieser Altersgruppe bis zu über 1,4 Mio. Euro in der Stadt Lingen (Ems) mit 3418 zugrunde gelegten Kindern. Bei den Samtgemeinden beträgt die Entlastung beispielsweise in Sögel mit 1226 Kindern im Alter von null bis sechs Jahren insgesamt 504.119 Euro; in Lengerich mit 633 Kindern insgesamt 260.283 Euro, wobei die Mittel nach dem vorgegebenen Schlüssel auf jede einzelne Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde verteilt werden.
Schon im vergangenen Jahr waren liquide Mittel nach dem gleichen Berechnungsmodus an die Kommunen gegangen. In 2022 hatte der Zuschussbetrag etwa 183,65 Euro je Kind im Alter von null bis sechs Jahren betragen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am vergangenen Montag (9. Oktober) das Vorgehen so beschlossen.