Landkreis erinnert an Waldbrandverordnung
Rauchen und Feueranzünden in Wald, Moor und Heide verboten
Meppen. Nach Rücksprache mit dem Waldbrandbeauftragten der Niedersächsischen Landesforsten für den Landkreis Emsland besteht nach wie vor ein erhöhtes Waldbrandrisiko. Die Waldbrandverordnung des Landkreises Emsland vom 24. April 2019 bleibt damit weiterhin in Kraft.
Nach Ansicht des Experten reichen die Regenfälle in den vergangenen Tagen nicht aus, um das Waldbrandrisiko nachhaltig zu senken. Die ausgetrockneten Waldböden und die trockene Waldvegetation seien insbesondere im südlichen und mittleren Emsland weiterhin leicht entflammbar. Die Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sagen darüber hinaus für die kommenden Tage keinen weiteren nennenswerten Niederschlag voraus. Es ist vielmehr mit einem starken Temperaturanstieg zu rechnen. Dementsprechend steigt die Gefahrenstufe laut DWD ab Mittwoch, 24. Juli, bis Freitag, 26. Juli, auf die höchste Kategorie 5 (sehr hohe Gefahr) an.
Die Waldbrandverordnung verbietet es Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die befestigten Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. Zudem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.
Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann als solche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Unter das Verbot fallen nicht die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.