Landkreis ruft zu sparsamer Bewässerung auf
Beregnung bei zu starker Verdunstung von 12 bis 18 Uhr unzulässig
Meppen. Aufgrund der gemeldeten trockenen Witterung mit zeitweise sehr hohen Temperaturen weist der Landkreis Emsland darauf hin, dass jede Person gemäß Wasserhaushaltsgesetz gehalten ist, Wasser mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt sparsam zu verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung, dem Grundwasser oder aus einem Oberflächengewässer entnommen wird.
Die Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen (u.a. Gartenbewässerung), von Sportanlagen wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätzen sowie die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist somit nur dann zulässig, wenn lediglich eine geringe Verdunstung zu erwarten ist. An heißen Sommertagen in der Zeit von 12 bis 18 Uhr ist hingegen eine sehr starke Verdunstung des ausgebrachten Wassers zu erwarten, eine Beregnung in diesen Zeiten somit ineffektiv und nicht zulässig.
Für eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, für deren Erteilung zum Schutz der Gewässer zuvor u.a. die Verträglichkeit geprüft wird. Lediglich eine geringfügige Grundwasserentnahme von maximal 10 m³/Tag und das Schöpfen von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Handgefäßen darf ohne Zustimmung der Wasserbehörde erfolgen.
Unter geodaten.emsland.de können sich Interessierte über die Standorte erlaubter Wasserentnahmen informieren. Die Wasserbehörde des Landkreises Emsland wird die Zulässigkeit von Wasserentnahmen in diesen Tagen zudem verstärkt vor Ort kontrollieren.