Landkreis versendet Bescheinigung an COVID19-Genesene
Erleichterungen bei Testpflicht und Kontaktbeschränkungen für Genesene
Meppen. Am Sonntag ist die so genannte „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ des Bundes in Kraft getreten, die bestimmte Eingriffe in die Grundrechte für geimpfte und genesene Personen zurücknimmt. Während Geimpfte eine entsprechende Bescheinigung nach der Impfung erhalten haben oder ihren Impfausweis als Nachweis nutzen können, existiert eine vergleichbare Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Infektion bisher nicht. Abhilfe schafft nun der Landkreis Emsland, indem er noch in dieser Woche allen Berechtigten, die sich in den vergangenen sechs Monaten mit dem Corona-Virus infiziert haben und inzwischen genesen sind, eine so genannte „Genesenenbescheinigung“ zukommen lässt.
Die Bundesverordnung greift zum einen für Personen zwei Wochen nach der Zweitimpfung und gilt zum anderen für genesene Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine per PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben. Betroffen sind im Emsland rund 7.000 Personen, die innerhalb der nächsten Tage ein Schreiben des Fachbereichs Gesundheitsdienste erhalten werden, das sie als Bescheinigung über ihre Genesung verwenden können.
Hintergrund ist die Einschätzung des Robert-Koch-Institutes, dass für beide Personengruppen das Restrisiko einer Übertragung ganz erheblich reduziert ist. Daher stellt der Bund Geimpfte und Genesene in vielen Bereichen den getesteten Personen gleich – das heißt, sie können ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte betreten oder bestimmte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die laut Verordnung grundsätzlich nur mit einer negativen Testbescheinigung zulässig sind. Darüber hinaus sind die Personengruppen von den gültigen Kontaktbeschränkungen ausgenommen, werden hier also nicht mitgezählt.