24.01.2022

Landkreis versendet neue Genesenennachweise

Verringerte Gültigkeit von 90 Tagen – Vorgaben des RKI

 

Meppen. Die Dauer des Genesenenstatus wurde aktuell durch das Robert-Koch-Institut (RKI) von sechs Monaten auf 90 Tage reduziert. Ab sofort setzt der Landkreis Emsland diese Praxis bei der Ausstellung von Genesenennachweisen für die vergangenen sechs Monate rückwirkend um.

 

Das RKI geht davon aus, dass ungeimpfte Personen nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante verringerten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. Aus diesem Grund wurde der Infektionsnachweis verkürzt. Als genesen gilt, bei dem das Datum des positiven Tests mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.

 

Der Landkreis Emsland weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das vorhandene Impfangebot genutzt werden sollte, um einen optimalen Impfschutz zu entwickeln. Mindestens vier Wochen nach einer Infektion kann eine Impfung durchgeführt werden. Nur wer nach der Grundimmunisierung eine Boosterimpfung durchführen lässt, ist derzeit dauerhaft von der Quarantäne und von der Testpflicht im Rahmen der 2Gplus-Regelung befreit.

 

Neben den Impfmöglichkeiten an den Standorten in Meppen (Jugend- und Kulturgästehaus), Lingen (Emslandhallen) und Papenburg (Jugendgästehaus) läuft ab heute (24. Januar) bis Freitag, 28. Januar, eine Sonderaktion mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer auch für Personen ab 30 Jahren, bei denen sonst der Impfstoff von Moderna zum Einsatz käme. Auch alle Personen ab zwölf Jahren, die ihre zweite Impfung der Grundimmunisierung vor mindestens 3 Monate erhalten haben, können hier ihre Auffrischungsimpfung bekommen.