20.08.2013

Landkreis fordert niedersachsenweite Regelung

Einheitliche Grundlagen für Unterbringung von Werkvertragsarbeitern notwendig
 
Meppen. Bislang stellen die niedersächsischen Landkreise unterschiedliche Anforderungen an die Unterbringung von Werkvertragsarbeitern. Der Landkreis Emsland spricht sich nun für eine eindeutige und einheitliche niedersachsenweite Regelung aus, die bestimmt, welche Wohnverhältnisse für Werkvertragsmitarbeiter angemessen sind. „Wir bitten das Land, hier eine entsprechende Regelung zum Schutz der Arbeiter zu treffen“, sagt Landrat Reinhard Winter.

Bislang waren die Niedersächsische Bauordnung, die Arbeitsstättenrichtlinien und die Durchführungsanweisung zur zwischenstaatlichen Arbeitsvermittelung der Bundesagentur für Arbeit Grundlage für das Verwaltungshandeln. Es fehlte aber beispielsweise an klaren Regelungen, wie viele Personen in einem Raum untergebracht werden dürfen, und welche Rückzugsmöglichkeiten für die Privatsphäre notwendig sind. „Insbesondere die rechtliche Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerunterkunft und Wohnung bereitet hier Schwierigkeiten“, erläutert Winter. Es stelle sich auch immer wieder die Frage, in wie weit Verfügungen auf dieser Grundlage einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können.

Winter verweist darauf, dass in Berlin und Hessen gesetzliche Regelungen vorlägen, die dort als Basis für das behördliche Handeln gelten. „Das Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin beispielsweise bestimmt u. a. Mindeststandards für erträgliche Wohnverhältnisse. So müssen 9 m² Wohnfläche pro Person vorhanden sein“, sagt Winter.

Insgesamt ist der Landkreis Emsland von 2011 bis heute 113 Hinweisen - im Wesentlichen von Städten und Gemeinden - nachgegangen, mit denen auf Unterkünfte von Werkvertragsmitarbeitern hingewiesen wurde. Schwerpunkt der Überprüfungen war dabei u. a. die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Überprüfung der Gebäude aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht. Auch die Einhaltung der vom Kreistag am 17. Dezember 2012 beschlossenen Mindestanforderungen zu den Räumen wurde kontrolliert.

Während der unangemeldeten und angemeldeten Kontrollen sind zum Teil Überbelegungen von Räumen, eine zu geringe Anzahl von sanitären Anlagen und brandschutzrechtliche Mängel (beispielsweise fehlende Rettungswege, Lagerung von Materialien, die den Rettungsweg beeinträchtigen) sowie bauplanungsrechtliche Unzulässigkeiten (Nutzung im Außenbereich) festgestellt worden. Zum Teil wurden Nutzungsuntersagungen ausgesprochen, in anderen Fällen Nutzungsuntersagungsverfahren eingeleitet, die auch Zwangsgelder im vierstelligen Bereich nach sich ziehen können.

Weitere 141 Objekte sind dem Landkreis Emsland nun von den Städten und Gemeinden gemeldet worden, bei denen vermutet wird, dass in ihnen Werkvertragsarbeiter untergebracht sind. Die Städte Lingen, Meppen und Papenburg mit eigener Bauaufsicht sind hierbei nicht berücksichtigt. „Die Kontrollen werden fortlaufend fortgesetzt“, kündigt Winter an.