Landkreis hebt Aufstallpflicht auf
Weisung des Landes besteht
Meppen. Der Landkreis Emsland wird die Aufstallpflicht auf Weisung des Landwirtschaftsministeriums an die Veterinärbehörden des Landes Niedersachsen, die heute erlassen worden ist, aufheben. Damit ist das seit dem 21. November des vergangenen Jahres bestehende Aufstallgebot im Landkreis Emsland ab sofort aufgehoben. „Wir begrüßen die Weisung, denn sie verschafft uns Rechtssicherheit“, sagt Landrat Reinhard Winter.
Der Landkreis Emsland hatte die Aufstallpflicht im November 2014 nach mehreren Geflügelpestausbrüchen in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien angeordnet, die auf Wildvögel zurückgeführt wurden. Im Dezember 2014 war in einem Entenmastbetrieb in Neubörger ein Vogelgrippefall mit dem hochpathogenen aviären Influenza-Typ H5N8 aufgetreten. Rund 10.000 Enten mussten daraufhin getötet werden.
Meppen. Der Landkreis Emsland wird die Aufstallpflicht auf Weisung des Landwirtschaftsministeriums an die Veterinärbehörden des Landes Niedersachsen, die heute erlassen worden ist, aufheben. Damit ist das seit dem 21. November des vergangenen Jahres bestehende Aufstallgebot im Landkreis Emsland ab sofort aufgehoben. „Wir begrüßen die Weisung, denn sie verschafft uns Rechtssicherheit“, sagt Landrat Reinhard Winter.
Der Landkreis Emsland hatte die Aufstallpflicht im November 2014 nach mehreren Geflügelpestausbrüchen in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien angeordnet, die auf Wildvögel zurückgeführt wurden. Im Dezember 2014 war in einem Entenmastbetrieb in Neubörger ein Vogelgrippefall mit dem hochpathogenen aviären Influenza-Typ H5N8 aufgetreten. Rund 10.000 Enten mussten daraufhin getötet werden.