Landräte Burgdorf und Wimberg und Verkehrsminister Olaf Lies zur E 233: „Es geht weiter mit dem Ausbau“
Vollziehbarkeit des Projekts kann jederzeit wiedereingesetzt werden
Meppen/Cloppenburg. „Die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Planungsabschnitt 1 im Landkreis Emsland ist nur vorübergehend ausgesetzt, es geht ungeachtet dessen weiter mit dem Ausbau der E 233“, beziehen heute Landrat Marc-André Burgdorf (Landkreis Emsland), Landrat Johann Wimberg (Landkreis Cloppenburg) und der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies Stellung zu den Einlassungen des NABU zu einem angeblichen Baustopp der E 233.
Der Niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies ergänzt: „Eine solche Bitte des Bundesverwaltungsgerichts respektiert man selbstverständlich und wir kommen dieser nach. Gleichzeitig können wir den Beschluss zu gegebener Zeit umgehend mit Blick auf das Vollzugsinteresse wieder einsetzen – das wäre der Fall, sobald mit dem tatsächlichen Bau durch die Vorhabenträger begonnen werden kann.“ Zu diesem Zeitpunkt sei dann erfahrungsgemäß mindestens mit einer inhaltlichen Würdigung der Klage, wenn nicht bereits mit einer Entscheidung zu rechnen. Die bauvorbereitenden Maßnahmen gingen ungeachtet dessen parallel weiter, betonen die beiden Landräte und der Minister.
Die Drei treten damit dem Eindruck entgegen, es handele sich um eine Art von Baustopp: „Das Bild, das hier gezeichnet werden sollte, ist vorsichtig gesagt ein wenig verzerrt. Die Vollziehbarkeit des Projekts kann jederzeit wiedereingesetzt werden. Und es gibt vor allem weder eine Beurteilung noch eine Entscheidung durch ein Gericht.“
Es handele sich bei der jetzt erfolgten Ankündigung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) um ein übliches Vorgehen in solchen Verfahren, in dem Anträge und Widersprüche zum täglichen Geschäft gehörten. „Die Verfahren und Planungen sind durch die Planungsbehörden sauber und akribisch vorangetrieben worden, gerade auch im Wissen um die Sensibilität des Naturraums“, betonen Burgdorf und Wimberg. „Die Schlussfolgerung des Nabu, dass mit dem angeblichen Baustopp Verfahrens- oder Planungsfehler eingeräumt würden, ist schlicht falsch. Es ist keine gerichtliche Entscheidung gefallen, somit hat auch keine juristische Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses stattgefunden. Das ist noch völlig offen“, halten die Landräte fest.
Das Verfahren zum Bau der E 233 werde darüber hinaus weiterverfolgt. Dies habe das zuständige Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung in einer ersten Stellungnahme bereits ausdrücklich erklärt. Die Ausführungsplanungen für die Bauwerke, den aktiven Lärmschutz und den Streckenausbau werden durch die NLStBV in Lingen weiter betrieben. Besonders die Planung und Umsetzung der so genannten CEF-Maßnahmen werden aktiv vorangebracht. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die der Natur und Umwelt zugutekommen und vor dem eigentlichen Baustart für den Straßen- und Brückenbau begonnen werden. Dazu gehört u. a. der Bau von Ersatzlaichgewässern, das Schaffen von Ersatzlebensräumen für Vögel, die Entwicklung von Grünlandbereichen und Wäldern.
Lies dazu: „Wir werden hier keiner gerichtlichen Entscheidung vorgreifen und irgendwelche Fakten schaffen. Wir sorgen aber gleichzeitig dafür, dass wir dennoch keine Zeit verlieren. Wir kümmern uns gemeinsam um alle Hausaufgaben, damit wir loslegen können, sobald wir loslegen dürfen. Die E233 wird ausgebaut werden. Sie ist zu bedeutsam für die Region und weit darüber hinaus, als das wir darauf verzichten könnten.“
Zudem gehe auch der Planungsprozess weiter. Als nächster Schritt, spätestens im kommenden Jahr, ist, laut Lies, die Einleitung der Planfeststellungsverfahren sowie die Auslegung der Unterlagen für die Planungsabschnitte 3 und 4 geplant. Damit befinden sich einschließlich des Planungsabschnitts 1 dann vier von sieben zu planende Abschnitte im Planfeststellungsverfahren.
„Wir werden dieses Projekt erfolgreich umsetzen. Allerdings sehen wir mit Sorge und Bedauern, dass der Ausbau von Infrastruktur in Deutschland zunehmend schwieriger wird. Was wir aber brauchen, ist ein dem Bedarf entsprechender vierstreifiger Ausbau der E 233, auch um Begegnungsverkehr auszuschließen, den Verkehr damit sicherer zu machen und schwere Unfälle künftig zu verhindern“, sagen Wimberg und Burgdorf abschließend.
Hintergrund: Die beiden Landkreise sind im Auftrag des Landes Niedersachsen für die Planung der E 233 zuständig. Die Planung des vierspurigen Ausbaus umfasst insgesamt acht Planungsabschnitte (PA) auf einer Gesamtlänge von rund 84 km. Die Abschnitte 1 bis 3 liegen in der Zuständigkeit des Landkreises Emsland (rd. 37 km); die Abschnitte 4 bis 6 und 8 in der Zuständigkeit des Landkreises Cloppenburg (rd. 47 km). Schon realisiert ist der Abschnitt 7, die Ortsumgehung Cloppenburg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planfeststellungsbehörde, die NLStBV, vergangene Woche gebeten, die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die E 233 (Bauabschnitt 1) vorübergehend auszusetzen.
Der vierspurige Ausbau ist nach wie vor eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte Norddeutschlands und steht daher mit Priorität im Bundesverkehrswegeplan. Die bauvorbereitenden Maßnahmen werden weiter vorangetrieben, weil die E 233 eine immens wichtige Verbindung für das Logistikland Niedersachsen und für den europäischen Waren- und Tourismusverkehr ist, bei der Verkehrssicherheit und -fluss im Fokus stehen müssen.