17.05.2023

Landrat: „Wir wollen unbillige Härten mildern“

Unterstützung von finanzschwachen und kinderreichen Kommunen durch Kita-Ausgleichsfonds

 

Meppen. Gestiegene Kosten u. a. durch neue Rechtsvorgabe sowie die Ausweitung des Betreuungsangebots und der damit einhergehende Ausbau von Kindertagesstätten haben die finanziellen Belastungen für die Kommunen in die Höhe getrieben. Auch die Vollkostenerhebung des Landkreises Emsland aus 2022 macht die hohe Dynamik im Bereich der Finanzierung von Kindertagesstätten (Kitas) deutlich. Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern, will der Landkreis Emsland dem Kreistag vorschlagen, einen „Kita-Ausgleichsfonds“ einzurichten.

 

„Die Steuerkraft der emsländischen Gemeinden ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei der Übernahme der Defizite der Betriebskosten für die Kindertagesstätten geraten insbesondere finanzschwache Kommunen zunehmend in Bedrängnis. Sie benötigen eine stärkere Unterstützung des Landkreises, um weiterhin die Aufgaben im Zusammenhang mit den Kindertagesstätten wahrnehmen zu können. Die Einrichtung eines Kita-Ausgleichsfonds soll finanzschwachen und kinderreichen Kommunen helfen. Wir wollen hier einen Ausgleich schaffen und unbillige Härten mildern“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf.

 

Demnach soll aus einer noch zu bildenden Rücklage in Gesamthöhe von 5 Mio. Euro jährlich 1 Mio. Euro an finanzschwache Kommunen ausgezahlt werden. Hiervon sollen 700.000 Euro nach der Steuerkraft der Gemeinde bzw. Stadt und 300.000 Euro nach dem Kinderanteil an der Bevölkerung verteilt werden.

 

Als Grundlage für die Vergabe der 700.000 Euro wird jährlich ein Dreijahresdurchschnitt der Steuerkraft pro Einwohner von jeder emsländischen Kommune erstellt und ein Gesamtdurchschnitt aller Kommunen. Die sich daraus ergebende Rangliste der finanzschwächsten Kommunen dient als Basis für die Förderung von maximal 15 Städten und Gemeinden. „Das sind klare, feststehende Fakten, die nicht zu beeinflussen sind“, begründet Burgdorf das Vorgehen.

 

Zusätzlich wird der jährliche Anteil der Kinder von null bis sechs Jahren in ohnehin finanzschwachen Kommunen für die Auszahlung der 300.000 Euro ermittelt sowie ein kreisweiter Durchschnittswert auf Zahlengrundlage des Landesamtes für Statistik Niedersachsen. Auch hieraus ergibt sich eine Rangliste unterstützungsbedürftiger Kommunen. Städte, Einheitsgemeinden und Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, deren Steuerkraft über dem Gesamtdurchschnitt aller kreisangehörigen Kommunen liegt, werden hier nicht berücksichtigt.

 

Die Rücklage „Kita-Ausgleichsfonds“ in Höhe von 5 Mio. Euro soll aus dem Jahresabschluss 2022 gebildet werden. Der Kreistag soll in seiner Sitzung im Oktober über den Fonds beschließen. Die erste Auszahlung aus dem Fonds wäre demzufolge ab Oktober 2023 möglich.