17.02.2014

Landrat: Diskussionsprozess beginnt erst


Windkraft - In Konsens mit Gemeinden zu einheitlichem Planungskonzept kommen

Meppen. Die aktuellen Äußerungen zur geplanten Teilfortschreibung Energie des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) aus Lingen und Lathen erfordern eine Klarstellung, sagt Landrat Reinhard Winter. Zunächst sei festzuhalten, dass „wir am Anfang des förmlichen Verfahrens stehen, an dessen Ende ein Kreistagsbeschluss abbildet, was die politische Mehrheit möchte“, sagt Winter. Jetzt beginne der Austausch. Von einer Festsetzung durch die Kreisverwaltung könne in keinem Fall die Rede sein. „Wer das behauptet, hat demokratische Abläufe nicht verstanden“, so Winter.

„Wir sollten – wie bisher auch – im Konsens mit den emsländischen Städten und Gemeinden zu einem einheitlichen Planungskonzept kommen. In diesem Konzept werden wir bestehende gemeindliche Planungen berücksichtigen. Am Ende brauchen wir aber eine Lösung, die für alle gilt, um die guten Lebensverhältnisse wahren und neben der Windenergie auch gemeindliche Entwicklung, den Schutz der Bevölkerung sowie der Natur im Auge behalten zu können“, mahnt Winter.

Der Vorschlag der Kreisverwaltung, die Abstände zwischen großen Windkraftanlagen und Wohngebäuden auf 1000 m zu setzen, sei nicht neu. Im Ausschuss für Kreisentwicklung am 12. Juni 2013, im Kreisausschuss am 24. Juni 2013 und im Kreistag am 24. Juni 2013 sei dieser Abstand von der Kreisverwaltung vorgeschlagen und von den Gremien einstimmig beschlossen worden, auf dieser Basis das RROP weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus hat es zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden einen permanenten Informationsaustausch gegeben, beginnend im Sommer 2013 – dort mit der Bitte an die Hauptverwaltungsbeamten um entsprechende Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen des RROP bis 30. September 2013 – und zuletzt am 11. Februar 2014. „Dies ist deutlich vor den ersten Diskussionen des Vorschlages im nun bevor stehenden Ausschuss für Kreisentwicklung am 26. Februar geschehen. Das Netz an Informationen ist offenkundig engmaschig gestrickt. Jeder, der sich damit befasst hat, weiß von den Planungen“, betont Winter.

Hintergrund für den Vorschlag, den Abstand zwischen Wohngebäuden und Windkraftanlagen auf 1000 m festzusetzen, sei die enorm voran geschrittene Entwicklung der Windkraftanlagen in den vergangenen Jahren. „Die Anlagen werden stetig größer. Gesamthöhen von annähernd 200 m sind heute keine Seltenheit mehr. Vermutlich wird es in Zukunft noch höhere Anlagen geben“, zeigt Winter die Entwicklung auf. Es stehe zweifelsfrei fest, dass solche Anlagen eine „bedrückende und bedrängende Wirkung auf die Wohnbevölkerung in der Nähe entwickeln“, so Winter weiter. Daher sei ein entsprechender Abstand zu diesen Anlagen auf jeden Fall geboten.

Hinzu komme, dass es auch bei einem Schutz- und Vorsorgeabstand von 1000 m gelungen sei, zusätzlichen Raum für die Windkraftnutzung im Emsland zu finden. „Wir haben gegenüber dem RROP von 2010 die Flächen für die Windkraft um etwa Zweidrittel erhöht“, sagt Winter.

Er weist ebenfalls darauf hin, dass auch hinsichtlich der Frage „Wald und Windkraft“ bereits im Kreistag am 24. Juni 2013 über den Vorschlag der Kreisverwaltung, Windkraftanlagen im Wald abzulehnen, abgestimmt wurde und das Gremium entsprechend beschlossen habe, das RROP nun in diesem Sinn zu ändern. Bei den Planungen für das RROP gehe der Landkreis ab einer Fläche von einem halben Hektar von Wald aus. Gleichzeitig sei ein Abstand von 200 m zum Wald vorgeschlagen worden.

Sofern der Ausschuss für Kreisentwicklung und nachfolgend der Kreisausschuss den Vorschlag der Verwaltung in das Anhörungsverfahren geben werden, werden sämtliche Vorschläge in den Gemeinden zur Diskussion gestellt. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich am Diskussionsprozess zu beteiligen.