27.04.2015

Landrat: "Samtgemeinde ignoriert rechtliche Situation völlig"

Sögel an Entscheidungen beteiligt – Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans fraglich

Meppen. Die Äußerung der Samtgemeinde Sögel, aus der Planung für Windkraft aussteigen zu wollen, sei überraschend, sagt Landrat Reinhard Winter. „Es verwundert mich auch, dass die Samtgemeinde Sögel und ihr Bürgermeister Günter Wigbers den Eindruck erwecken wollen, Sie seien an diesen Vorgängen und Entscheidungsfindungen nicht beteiligt gewesen“, betont Winter weiter.

Um die Hintergründe besser zu verstehen, sei es notwendig die Entwicklung zu kennen: Wie bereits bekannt hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am 28. August 2013 das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Emsland im Teilbereich Windenergie für unwirksam erklärt. Anlass dafür waren Anträge auf Genehmigungen für Windkraftanlagen im Bereich der Samtgemeinde Sögel. Darüber hinaus sind seit 2007 verschiedene Klagen beim Verwaltungsgericht Osnabrück zu den Genehmigungsanträgen eingegangen. Die Samtgemeinde Sögel ist in diesen Klageverfahren als Beigeladene beteiligt und damit jederzeit über den aktuellen Verfahrensstand informiert.

Nach der Entscheidung des OVG Lüneburg stand der Landkreis Emsland vor der Aufgabe, nicht nur die Planung im Bereich der Windenergie zu überarbeiten, sondern auch die gerichtsanhängigen Verfahren neu zu bewerten. Vor diesem Hintergrund seien in der Vergangenheit sowohl mit der Samtgemeinde Sögel als auch mit den Klägern gemeinsam Gespräche geführt worden, um für alle Beteiligten tragfähige Lösungen zu finden. „Hierzu hat die Samtgemeinde Sögel noch mit Schreiben vom 22. April 2015 in den gerichtlichen Verfahren Stellung genommen und sich mit dem Vorgehen des Landkreises hinsichtlich einiger Standorte für Windenergieanlagen ausdrücklich einverstanden erklärt. Die Auffassung des Samtgemeindebürgermeisters Wigbers, wonach Windenergieanlagen nur an den Standorten errichtet werden können, die der Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde Sögel entsprechen, ignoriert die aktuelle rechtliche Situation völlig“, so Winter. Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück werde prüfen, ob die Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde Sögel überhaupt rechtmäßig ist.

Hierzu wurden von den Klägern in den gerichtlichen Verfahren massive Bedenken vorgetragen. Die Kläger werfen der Samtgemeinde Sögel eine Verhinderungsplanung vor. Die Verwaltungsgerichte haben in der Vergangenheit hierzu zahlreiche Entscheidungen getroffen und in einer Vielzahl von Fällen gemeindliche Planungen für unwirksam erklärt.

„Sollte sich das Verwaltungsgericht Osnabrück im Falle einer streitigen Entscheidung der Auffassung der Kläger anschließen, dürfen Windenergieanlagen sogar auf allen im Streit befindlichen Standorten auch gegen eine Planung der Samtgemeinde Sögel errichtet werden“, betont Winter. Dies dürfte im Ergebnis weder im Interesse der Samtgemeinde Sögel, des Landkreises Emsland, noch der gegebenenfalls betroffenen Anwohner sein.