Landrat Winter: "Berufen Beauftragten in Börger ab"
Neuer Bürgermeister und weitere positive Entwicklungen begründen den Schritt
Meppen. Der Beauftragte, den der Landkreis Emsland nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz in der Gemeinde Börger eingesetzt hatte, ist abberufen worden. Das teilt Landrat Reinhard Winter mit. Seit dem 17. September, dem Tag der Amtseinführung des neuen Bürgermeisters Hermann Wöste, ist der Beauftragte nicht mehr erforderlich.
Am 13. Juni 2013 war der Beauftragte für die Gemeinde Börger vom Landkreis Emsland mit sofortiger Wirkung bestellt worden, weil die ordnungsgemäße Verwaltung der gemeindlichen Angelegenheiten nicht sichergestellt war. Entzündet hatte sich der Konflikt an verdeckten und unzulässigen Förderungen der Freien Realschule Hümmling (FSH) durch die Gemeinde Börger. „Da sich aber seitdem die Verhältnisse in Börger grundlegend geändert haben, halten wir den Einsatz eines Beauftragten nicht mehr für notwendig“, begründet Winter die Entscheidung. Insbesondere die Amtsausübung durch den damaligen Bürgermeister Hans Schwarz hatte den Ausschlag dafür gegeben, einen Beauftragten zu bestellen. Schwarz hatte am 14. März 2014 sein Amt aufgegeben.
Dies hatte ebenfalls Auswirkungen auf das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück im einstweiligen Rechtschutz. Vor dem VG hatte die Gemeinde der vom Landkreis Emsland angeordneten sofortigen Vollziehung der Bestellungsverfügung für einen Beauftragten widersprochen. Mit dem Rücktritt des Bürgermeisters Schwarz erklärte der Landkreis Emsland das Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes für erledigt. Die Gemeinde Börger schloss sich dem an. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) stellte daraufhin das Verfahren im einstweiligen Rechtschutz ein, erklärte den erstinstanzlichen Beschluss des VG für unwirksam und legte in einem unanfechtbaren Beschluss die Kosten des Rechtsstreits zu drei Vierteln der Gemeinde Börger und zu einem Viertel dem ehemaligen Bürgermeister Schwarz auf. In der seiner Begründung führte das OVG aus, dass die Bestellung eines Beauftragten rechtmäßig gewesen sei und betonte, dass der Landkreis Emsland - entgegen der Rechtsauffassung des VG - für die Bestellung eines Kommissars formell zuständig gewesen sei. „Nach diesem unanfechtbaren Kostenbeschluss kann es nun keinen ernsthaften Zweifel mehr daran geben, dass die Bestellung des Kommissars seinerzeit rechtmäßig war“, betont Winter. Die gegen den ehemaligen Bürgermeister Schwarz und Ratsherr Hermann Rekers laufenden strafrechtlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus gehe Winter von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem neuen Bürgermeister aus. Zudem könnten durch die Anerkennung der FSH durch die Landeschulbehörde der Schule nun auch Finanzhilfen des Landes zugehen. Es stehe der Gemeinde Börger ebenfalls frei, die Schule mit eigenen Haushaltsmitteln angemessen zu fördern. „Es besteht keine Notwendigkeit mehr für etwaige Umgehungsgeschäfte“, so Winter.
Des Weiteren sind Schulgebäude und Grundstück inzwischen kommunalisiert worden und in den Besitz der Gemeinde Börger übergegangen. „Der Kaufvertrag zwischen der FSH GmbH und der Gemeinde ist unterzeichnet“. Winter hält hierbei positiv fest, dass die Gemeinde Börger sämtliche vom Landkreis bemängelten direkten und indirekten Förderungen der FSH vom gutachterlich festgestellten Kaufpreis abgezogen hat.
„Vor dem Hintergrund all dieser Veränderungen halte ich die ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinde Börger mittlerweile für gegeben“, sagt Winter.