24.04.2023

Mehr Geld für die Kommunen

Landkreis Emsland reicht Plus an Schlüsselzuweisungen an Städte und Gemeinden weiter

 

Meppen. Die Abrechnung des kommunalen Finanzausgleichs fällt für den Landkreis Emsland weitaus positiver aus, als erwartet. Statt der zunächst eingeplanten Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 95,5 Mio. Euro, werden dem Landkreis Emsland etwa 107,4 Mio. Euro zugehen. „Wir wollen daher die kreisangehörigen Kommunen entlasten. Dem emsländischen Kreistag werde ich vorschlagen, in einem Nachtragshaushaltsplan für dieses Jahr zu beschließen, die Kreisumlage zu senken und die geplante Kreditaufnahme zu streichen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

 

Die Kreisumlage soll von jetzt 39 auf 38 Punkte fallen. Durch die Senkung des Hebesatzes um einen Punkt werden die kreisangehörigen Kommunen insgesamt um über 5,14 Mio. Euro entlastet.

 

Zudem ist durch die vorteilhafte Entwicklung des Finanzausgleichs die geplante Aufnahme von Krediten im laufenden Jahr in Höhe von über 8 Mio. Euro nicht mehr notwendig. Die Verschuldung sinkt dadurch Ende 2023 auf rund 1,56 Mio. Euro.

 

Des Weiteren soll eine Ausschüttung wie in den Vorjahren zur finanziellen Entlastung der Kommunen erfolgen, um ihnen weitere Gestaltungsspielräume zu geben. Für die Verteilung auf die Kommunen soll ein Schlüssel angewandt werden, der die Anzahl der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in den jeweiligen Kommunen berücksichtigt. Als Ausschüttungssumme stehen voraussichtlich insgesamt über 8 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Darüber hinaus werde Burgdorf den Kreisgremien die Einrichtung eines Härtefallfonds für die Kommunen vorschlagen. Der Härtefallfonds für finanzschwache Kommunen, der dauerhaft eingerichtet werden soll, soll insgesamt rund 5 Mio. Euro umfassen. Aus dem Fonds sollen jährlich 1 Mio. Euro den Kommunen zugutekommen. Kriterien, die für die Verteilung berücksichtigt werden, sind die Steuerkraft und auch hier die Zahl der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in den jeweiligen Kommunen.

 

Der Kreistag soll am 26. Juni über den Nachtragshaushalt beschließen.

 

Beim kommunalen Finanzausgleich handelt es sich um ein System von Zuweisungen, die das Land Niedersachsen den Kommunen zahlt, um sie in der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Die Verteilung der Zuweisungen an die niedersächsischen Kommunen unterliegt einem komplexen Ausgleichsmechanismus. Welche Kommune in Niedersachsen jedes Jahr wie viele Zuweisungen erhält, hängt von einer Vielzahl an finanziellen und strukturellen Faktoren ab. Berechnet werden die Zuweisungen vom Landesamt für Statistik.