Mehr Leistungen durch Pflegereform
Landkreis Emsland informiert über Gesetzesnovelle
Meppen. Ihre Erfahrungen und Erkenntnis aus der täglichen Arbeit brachten die Mitglieder des Gerontopsychiatrischen Arbeitskreises bei ihrer Sitzung im Meppener Kreishaus mit ein, als das neue Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vorgestellt wurde. Das Gremium setzt sich im Auftrag des Sozialpsychiatrischen Verbundes beim Landkreis Emsland mit der „Versorgungslandschaft“ für ältere Menschen auseinander, die psychiatrische Erkrankungen aufweisen. Ein Vortrag und zahlreiche Informationen standen auf der Tagesordnung.
So machte Rita Wallmann, Koordinatorin des Demenz-Servicezentrums beim Landkreis Emsland, deutlich, dass das seit Anfang 2013 bestehende PNG insbesondere Leistungsverbesserungen für Personen mit sich bringt, die wegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz, beispielsweise einer dementiellen Erkrankung, ambulante Hilfen in Anspruch nehmen wollen. In der Pflegestufe 0 werden nun neben den bisher gezahlten Betreuungsleistungen auch Pflegesachleistungen bzw. Pflegegeld geleistet. Wallmann weiter: „Voraussetzung dafür ist, dass sie aufgrund der Einschränkung in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft und im erheblichen Maß darauf angewiesen sind, dass Angehörige oder Bezugspersonen sie betreuen“.
Weiteres Plus der Pflegereform sei die Möglichkeit, mit den Pflegediensten neben den üblichen Sachleistungen auch individuelle Zeitkontingente zu vereinbaren. Um dies umzusetzen, müssten aber zwischen Pflegediensten und Pflegekassen noch entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Auch werde durch die Gesetzesnovelle der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ gestärkt, so Wallmann. Dies geschehe, indem Pflegekassen bei der Antragstellung die Angehörigen über Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation informieren, die die Pflegebedürftigkeit verbessern oder gänzlich vermeiden.
Alternative Wohn- und Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen bekommen durch das PNG ein wesentlich größeres Gewicht. Der Gesetzgeber sieht hier erhebliche finanzielle Anreize vor, wenn mindestens drei pflegebedürftige Personen mit Anspruch auf Pflegeleistungen eine gemeinsame Wohnung beziehen. Die Fördermöglichkeiten für diese „Pflege-WG’s“ reichten von einmaligen Zuwendungen für die räumliche Umgestaltung von dafür geeigneten Wohnungen bzw. Häusern bis hin zu so genannten Organisationszuschlägen für häusliche Hilfskräfte.
Nähere Auskünfte zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz erteilen beim Landkreis Emsland das Demenz-Servicezentrum unter der Telefonnummer 05931/441171 und der Pflegestützpunkt Emsland – Beratungsagentur - unter der Telefonnummer 05931/44 2211.
Meppen. Ihre Erfahrungen und Erkenntnis aus der täglichen Arbeit brachten die Mitglieder des Gerontopsychiatrischen Arbeitskreises bei ihrer Sitzung im Meppener Kreishaus mit ein, als das neue Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vorgestellt wurde. Das Gremium setzt sich im Auftrag des Sozialpsychiatrischen Verbundes beim Landkreis Emsland mit der „Versorgungslandschaft“ für ältere Menschen auseinander, die psychiatrische Erkrankungen aufweisen. Ein Vortrag und zahlreiche Informationen standen auf der Tagesordnung.
So machte Rita Wallmann, Koordinatorin des Demenz-Servicezentrums beim Landkreis Emsland, deutlich, dass das seit Anfang 2013 bestehende PNG insbesondere Leistungsverbesserungen für Personen mit sich bringt, die wegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz, beispielsweise einer dementiellen Erkrankung, ambulante Hilfen in Anspruch nehmen wollen. In der Pflegestufe 0 werden nun neben den bisher gezahlten Betreuungsleistungen auch Pflegesachleistungen bzw. Pflegegeld geleistet. Wallmann weiter: „Voraussetzung dafür ist, dass sie aufgrund der Einschränkung in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft und im erheblichen Maß darauf angewiesen sind, dass Angehörige oder Bezugspersonen sie betreuen“.
Weiteres Plus der Pflegereform sei die Möglichkeit, mit den Pflegediensten neben den üblichen Sachleistungen auch individuelle Zeitkontingente zu vereinbaren. Um dies umzusetzen, müssten aber zwischen Pflegediensten und Pflegekassen noch entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Auch werde durch die Gesetzesnovelle der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ gestärkt, so Wallmann. Dies geschehe, indem Pflegekassen bei der Antragstellung die Angehörigen über Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation informieren, die die Pflegebedürftigkeit verbessern oder gänzlich vermeiden.
Alternative Wohn- und Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen bekommen durch das PNG ein wesentlich größeres Gewicht. Der Gesetzgeber sieht hier erhebliche finanzielle Anreize vor, wenn mindestens drei pflegebedürftige Personen mit Anspruch auf Pflegeleistungen eine gemeinsame Wohnung beziehen. Die Fördermöglichkeiten für diese „Pflege-WG’s“ reichten von einmaligen Zuwendungen für die räumliche Umgestaltung von dafür geeigneten Wohnungen bzw. Häusern bis hin zu so genannten Organisationszuschlägen für häusliche Hilfskräfte.
Nähere Auskünfte zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz erteilen beim Landkreis Emsland das Demenz-Servicezentrum unter der Telefonnummer 05931/441171 und der Pflegestützpunkt Emsland – Beratungsagentur - unter der Telefonnummer 05931/44 2211.