16.04.2019

Millionen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Neues Gesetz ermöglicht Teilhabe am Berufsleben

 

Meppen. „Teilhabechancengesetz“ – hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein neues Fördermodell des Bundes, das Menschen, die bereits lange Zeit Leistungen beim Jobcenter des Landkreises Emsland beziehen, den Weg zurück in das Berufsleben ebnen soll. Unter bestimmten Bedingungen sollen Arbeitsverhältnisse durch das Jobcenter finanziell unterstützt werden können. Erster Kreisrat Martin Gerenkamp erklärt, dass der Bund bis 2022 jährlich eine Milliarde Euro für diesen besonderen Personenkreis bundesweit zur Verfügung stellen wird. Die Mittel werden vom Bund nach einem bestimmten Schlüssel auf alle Jobcenter verteilt. Die genaue Höhe der Zuwendungen für den Landkreis Emsland ist momentan nicht bekannt. Interessierte Arbeitgeber sind aufgerufen, sich beim Landkreis Emsland zu melden.

 

Ziel der Förderung nach § 16 i des Sozialgesetzbuches (SGB) II ist es, Menschen, die voraussichtlich bis auf weiteres keine realistische Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, eine Teilhabe am Arbeitsmarkt durch eine längerfristige, geförderte Beschäftigung zu ermöglichen. „Langfristig soll aber ein ungefördertes Arbeitsverhältnis erreicht werden“, erläutert Gerenkamp. Zielgruppe sind Leistungsbezieher, die das 25. Lebensjahr vollendet und mindestens sechs Jahre in den vergangenen sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Zudem bekommen Schwerbehinderte oder Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind nach fünf Jahren Leistungsbezug Zugang zur Förderung.

 

Arbeitgeber, die eine Person sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten für maximal fünf Jahre einen Zuschuss zu den Lohnkosten. In den ersten beiden Jahren beläuft sich diese Förderung auf 100 Prozent des gesetzlichen Mindest- oder Tariflohns. Ab dem dritten Jahr sinkt der Zuschuss jährlich um 10 Prozent.

„Begleitet wird dieser Ansatz aber auch durch ein Coaching. Damit sollen die Arbeitsverhältnisse unterstützt und stabilisiert werden. Weiterbildungen und Praktika sind ebenso jederzeit möglich. Für notwendige Qualifizierungen können Arbeitgeber bis zu 3000 Euro je geförderter Person erstattet bekommen“, erläutert Gerenkamp.

 

Das Jobcenter des Landkreises Emsland hat bereits den in Frage kommenden Personenkreis näher bestimmt. „Rund 50 Personen sind hierbei im ersten Schritt in die engere Wahl gekommen. Mit ihnen machen wir den Anfang“, erläutert Hans Hannen, Leiter des Jobcenters. Er bereitet gemeinsam mit seinem Team diese Auswahl von geeigneten Leistungsbeziehern mit vorbereitenden Schulungen auf die Arbeitsaufnahme vor. Darüber hinaus werden Arbeitgeber angesprochen, um möglichst den Berufswünschen entsprechende Arbeitsplätze auf dem freien Markt zu erschließen. Auch Teilzeitbeschäftigungen sind möglich.

 

Eine weitere geänderte Fördermöglichkeit besteht nach § 16 e SGB II für Leistungsbezieher, die seit mindestens zwei Jahren als arbeitslos erfasst sind. Auch hier werden durch Zuschüsse Arbeitgeber gefördert, die einen Langzeitarbeitslosen für mindestens zwei Jahre nicht nur geringfügig beschäftigen. Der Zuschuss wird für zwei Jahre gewährt und beträgt im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des Arbeitslohnes. Auch hier ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.

 

Der Landkreis Emsland ist seit 2005 Optionskommune und betreut als solche durch das Jobcenter Arbeitslose, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Ziel ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Eine breite Palette an flankierenden kommunalen Leistungen wie die Sucht- und die Schuldnerberatung, der Familien- und der Kinderservice oder auch die Emsland GmbH runden das Förderungs- und Qualifikationsangebot ab. Seit Jahren belegt der Landkreis Emsland mit seiner niedrigen Arbeitslosenquote einen Spitzenplatz in Niedersachsen. Aktuell liegt sie im Landkreis Emsland bei 2,3 Prozent, bundesweit bei 5,1 Prozent (Stand März 2019).

 

Der Arbeitgeberservice des Jobcenters beim Landkreis Emsland an den Standorten Meppen, Lingen und Aschendorf erteilt hierzu weitere Auskünfte. Weitere Informationen unter https://www.jobcenter-emsland.de/arbeitgeber/ansprechpartner-fuer-arbeitgeber.html