Mindestabstände schützen vor "Verspargelung" und sind zulässig
Landrat Winter reagiert auf Äußerung der Samtgemeinde Lathen
Meppen. Wenngleich Lathens Samtgemeindebürgermeister Karl-Heinz Weber seine Kritik am Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Teilbereich Energie erneuert, ändert dies nichts an den Tatsachen: Es bestehen Gerichtsurteile, die besagen, dass Mindestabstände zwischen potenziellen Neuausweisungen von Flächen für die Windkraft anerkannt sind. Zudem liegt die Größe des Abstands im Ermessen des Plangebers, in diesem Fall dem Landkreis Emsland. Vorausgesetzt wird, dass die Planungen der Windkraft substanziell Raum geben. „Und das ist im 2. Entwurf des RROP belegbar der Fall“, sagt Landrat Reinhard Winter.
Weiter sagt er: „Die Begründung für das Kriterium liegt denke ich auf der Hand: Sowohl die Bevölkerung als auch das Landschaftsbild sollen vor einer Überbelastung geschützt und die Windenergie möglichst gleichmäßig über den Planungsraum verteilt werden. Eine ,Verspargelung´ soll zudem verhindert werden“.
Darüber hinaus ließe ein Verzicht auf das Mindestabstandskriterium keinen neuen Windpark in der Samtgemeinde Lathen entstehen. „Auch wenn wir keinen Mindestabstand von – wie jetzt geplant – 4 km einführen würden, würde es keinen Standort Sustrum geben. Das sind somit Scheinkämpfe, die hier geführt werden“, betont Winter. Der geplante Mindestabstand sei zudem nicht das einzige Kriterium, mit denen sich die Planungen der Samtgemeinde nicht vereinbaren ließen. So stünden beispielsweise auch der Mindestabstand zu Autobahnen, zu Wald sowie zu Gastvogelgebieten landesweiter bis nationaler Bedeutung den Planungen der Samtgemeinde entgegen.
Es sei richtig, dass der Landkreis Emsland die Städte und Gemeinden zur Vorbereitung der Änderungen des RROP gebeten habe, Daten und Unterlagen bereit zu stellen. In dem Anschreiben an die Kommunen habe es aber ausdrücklich geheißen, dass dies „lediglich als Information und nicht als politische Willensbekundung, geschweige denn Stellungnahme“ zu verstehen sei. Für die eingehende Diskussion auch in den politischen Gremien sei auf das förmliche Planungsverfahren verwiesen worden. „Und das findet jetzt statt. Wir sind im Findungsprozess“, betont Winter. Wenn Lathen nun in der Presse verkündet, es habe als einzige Kommune die Planungen zur Windkraft abgeschlossen, dann sei hier etwas gründlich falsch verstanden worden.
Hervorzuheben sei auch, dass von den bereits im Samtgemeindegebiet vorhandenen sechs Bestandsstandorten voraussichtlich drei mit leichten Änderungen ins RROP übernommen werden können. Zusammen entsprechen diese drei Standorte einem Flächenanteil von etwa 2,5 % der Samtgemeindefläche. Das liegt deutlich oberhalb des Landkreismittels. „Lathen leistet damit auf der einen Seite bereits einen erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung aus Windenergie. Auf der anderen Seite ist es auch in angemessenem Umfang an dieser Wertschöpfungsform beteiligt“, betont Winter. Eine Bereitstellung weiterer Flächen für die Windenergienutzung innerhalb der Samtgemeinde sei demzufolge weder zwingend erforderlich, noch sei dies mit den Zielen des Landkreises Emsland, ein ausgewogenes und schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu schaffen, zu vereinbaren, so Winter abschließend.
Meppen. Wenngleich Lathens Samtgemeindebürgermeister Karl-Heinz Weber seine Kritik am Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Teilbereich Energie erneuert, ändert dies nichts an den Tatsachen: Es bestehen Gerichtsurteile, die besagen, dass Mindestabstände zwischen potenziellen Neuausweisungen von Flächen für die Windkraft anerkannt sind. Zudem liegt die Größe des Abstands im Ermessen des Plangebers, in diesem Fall dem Landkreis Emsland. Vorausgesetzt wird, dass die Planungen der Windkraft substanziell Raum geben. „Und das ist im 2. Entwurf des RROP belegbar der Fall“, sagt Landrat Reinhard Winter.
Weiter sagt er: „Die Begründung für das Kriterium liegt denke ich auf der Hand: Sowohl die Bevölkerung als auch das Landschaftsbild sollen vor einer Überbelastung geschützt und die Windenergie möglichst gleichmäßig über den Planungsraum verteilt werden. Eine ,Verspargelung´ soll zudem verhindert werden“.
Darüber hinaus ließe ein Verzicht auf das Mindestabstandskriterium keinen neuen Windpark in der Samtgemeinde Lathen entstehen. „Auch wenn wir keinen Mindestabstand von – wie jetzt geplant – 4 km einführen würden, würde es keinen Standort Sustrum geben. Das sind somit Scheinkämpfe, die hier geführt werden“, betont Winter. Der geplante Mindestabstand sei zudem nicht das einzige Kriterium, mit denen sich die Planungen der Samtgemeinde nicht vereinbaren ließen. So stünden beispielsweise auch der Mindestabstand zu Autobahnen, zu Wald sowie zu Gastvogelgebieten landesweiter bis nationaler Bedeutung den Planungen der Samtgemeinde entgegen.
Es sei richtig, dass der Landkreis Emsland die Städte und Gemeinden zur Vorbereitung der Änderungen des RROP gebeten habe, Daten und Unterlagen bereit zu stellen. In dem Anschreiben an die Kommunen habe es aber ausdrücklich geheißen, dass dies „lediglich als Information und nicht als politische Willensbekundung, geschweige denn Stellungnahme“ zu verstehen sei. Für die eingehende Diskussion auch in den politischen Gremien sei auf das förmliche Planungsverfahren verwiesen worden. „Und das findet jetzt statt. Wir sind im Findungsprozess“, betont Winter. Wenn Lathen nun in der Presse verkündet, es habe als einzige Kommune die Planungen zur Windkraft abgeschlossen, dann sei hier etwas gründlich falsch verstanden worden.
Hervorzuheben sei auch, dass von den bereits im Samtgemeindegebiet vorhandenen sechs Bestandsstandorten voraussichtlich drei mit leichten Änderungen ins RROP übernommen werden können. Zusammen entsprechen diese drei Standorte einem Flächenanteil von etwa 2,5 % der Samtgemeindefläche. Das liegt deutlich oberhalb des Landkreismittels. „Lathen leistet damit auf der einen Seite bereits einen erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung aus Windenergie. Auf der anderen Seite ist es auch in angemessenem Umfang an dieser Wertschöpfungsform beteiligt“, betont Winter. Eine Bereitstellung weiterer Flächen für die Windenergienutzung innerhalb der Samtgemeinde sei demzufolge weder zwingend erforderlich, noch sei dies mit den Zielen des Landkreises Emsland, ein ausgewogenes und schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu schaffen, zu vereinbaren, so Winter abschließend.