Nach über zehn Jahren steigen Müllgebühren an
Notwendig für Kostendeckung - Entsorgungssicherheit gewährleistet
Meppen. Die Gebühren für die Entsorgung von Rest- und Biomüll wurden zuletzt zum 1. Juli 2005 angehoben. „Nach über zehn Jahren ist eine Anpassung erforderlich“, sagt Landrat Reinhard Winter. Zum ersten Januar 2016 sollen die Gebühren für die Entsorgung von Hausmüll moderat ansteigen.
In welcher Höhe die Gebührensteigerung ausfalle, werde derzeit für den Kalkulationszeitraum 2016 bis 2018 berechnet, erläutert Winter. „Preissteigerungen und erhebliche Investitionen haben Mehrkosten verursacht, die nicht mehr ausgeglichen werden können. Diese Tendenz setzt sich fort. Um für die kommenden Jahre die gesetzlich notwendige Kostendeckung zu erreichen und die Entsorgungssicherheit für die Emsländer zu gewährleisten, ist eine Gebührenanpassung unausweichlich“, sagt der Landrat. Aktuell weise der Jahresabschluss 2014 des Abfallwirtschaftsbetriebs einen Bilanzverlust von rund 1 Mio. Euro aus.
Bislang hätten Kostensteigerungen durch die Wertstoffvermarktung beispielsweise von Altpapier sowie durch Einsparungen, die durch strukturelle Veränderungen erreicht wurden wie durch das Biomassekonzept oder die Übernahme der Gebührenveranlagung durch Städte und Gemeinden, aufgefangen werden können. Allerdings verstärke sich der hohe Kostendruck zunehmend: Abfuhrkosten, Kosten für die thermische Verwertung, so dass Reststoffe umweltgerecht entsorgt werden können, und Personalkosten unterlägen Preissteigerungen, die wegen vertraglicher und tariflicher Vereinbarungen nicht zu beeinflussen seien.
Darüber hinaus seien Serviceleistungen für Bürger wie der Hol- und Bringdienst für Abfallbehälter und ein flächendeckendes Entsorgungsangebot, zu dem neben den vier Zentraldeponien auch die 48 Wertstoffhöfe zählen, eingerichtet worden. Hinzu komme, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb aus Gründen des Umweltschutzes und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erheblich in moderne Techniken und Anlagen investiert habe, so Winter weiter. Auch die Rekultivierung der vier Zentraldeponien und der zehn Bauschuttdeponien im Landkreis Emsland sei mit ganz erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. „Allein in die Rekultivierung der Zentraldeponie Venneberg, die in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt wurde, sind rund 8 Mio. Euro investiert worden. Für die in den kommenden drei Jahren anstehende Rekultivierung einer Restfläche auf der Zentraldeponie Dörpen müssen weitere rund 5,7 Mio. Euro aufgebracht werden“, betont Winter. Insgesamt sind rund 32 Mio. Euro für die Rekultivierung aller Standorte notwendig.
Bei der Erhöhung der Müllgebühren müsse grundsätzlich eines berücksichtigt werden: „Im landesweiten Vergleich bewegen sich die Abgaben im Landkreis Emsland im unteren Bereich. Die jetzt vorgesehene Anpassung führt zu einer überschaubaren Mehrbelastung der einzelnen Haushalte“, betont Winter. So muss im Landkreis Emsland aktuell beispielsweise ein Vier-Personenhaushalt für eine 80 l-Restmülltonne 126,48 Euro im Jahr zahlen. Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind es hingegen 213,72 Euro, in der Stadt Osnabrück belaufen sich die Kosten auf 129,79 Euro und im Landkreis Cloppenburg sind es 117,60 Euro.
Auch künftig soll es eine Grundgebühr geben sowie eine Leistungsgebühr, die sich nach der Größe der Rest- und Biomülltonnen errechnet. Das Mindestvolumen für einen Behälter beträgt weiterhin 10 Liter pro Person und Woche. Ein Vier-Personenhaushalt zum Beispiel muss daher mindestens eine 80 l-Restmülltonne nutzen. Für die Biotonne gilt weiterhin freie Behälterwahl.
Im Oktober wird der Kreistag des Landkreises Emsland abschließend über die Erhöhung der Gebühren beschließen.
Meppen. Die Gebühren für die Entsorgung von Rest- und Biomüll wurden zuletzt zum 1. Juli 2005 angehoben. „Nach über zehn Jahren ist eine Anpassung erforderlich“, sagt Landrat Reinhard Winter. Zum ersten Januar 2016 sollen die Gebühren für die Entsorgung von Hausmüll moderat ansteigen.
In welcher Höhe die Gebührensteigerung ausfalle, werde derzeit für den Kalkulationszeitraum 2016 bis 2018 berechnet, erläutert Winter. „Preissteigerungen und erhebliche Investitionen haben Mehrkosten verursacht, die nicht mehr ausgeglichen werden können. Diese Tendenz setzt sich fort. Um für die kommenden Jahre die gesetzlich notwendige Kostendeckung zu erreichen und die Entsorgungssicherheit für die Emsländer zu gewährleisten, ist eine Gebührenanpassung unausweichlich“, sagt der Landrat. Aktuell weise der Jahresabschluss 2014 des Abfallwirtschaftsbetriebs einen Bilanzverlust von rund 1 Mio. Euro aus.
Bislang hätten Kostensteigerungen durch die Wertstoffvermarktung beispielsweise von Altpapier sowie durch Einsparungen, die durch strukturelle Veränderungen erreicht wurden wie durch das Biomassekonzept oder die Übernahme der Gebührenveranlagung durch Städte und Gemeinden, aufgefangen werden können. Allerdings verstärke sich der hohe Kostendruck zunehmend: Abfuhrkosten, Kosten für die thermische Verwertung, so dass Reststoffe umweltgerecht entsorgt werden können, und Personalkosten unterlägen Preissteigerungen, die wegen vertraglicher und tariflicher Vereinbarungen nicht zu beeinflussen seien.
Darüber hinaus seien Serviceleistungen für Bürger wie der Hol- und Bringdienst für Abfallbehälter und ein flächendeckendes Entsorgungsangebot, zu dem neben den vier Zentraldeponien auch die 48 Wertstoffhöfe zählen, eingerichtet worden. Hinzu komme, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb aus Gründen des Umweltschutzes und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erheblich in moderne Techniken und Anlagen investiert habe, so Winter weiter. Auch die Rekultivierung der vier Zentraldeponien und der zehn Bauschuttdeponien im Landkreis Emsland sei mit ganz erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. „Allein in die Rekultivierung der Zentraldeponie Venneberg, die in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt wurde, sind rund 8 Mio. Euro investiert worden. Für die in den kommenden drei Jahren anstehende Rekultivierung einer Restfläche auf der Zentraldeponie Dörpen müssen weitere rund 5,7 Mio. Euro aufgebracht werden“, betont Winter. Insgesamt sind rund 32 Mio. Euro für die Rekultivierung aller Standorte notwendig.
Bei der Erhöhung der Müllgebühren müsse grundsätzlich eines berücksichtigt werden: „Im landesweiten Vergleich bewegen sich die Abgaben im Landkreis Emsland im unteren Bereich. Die jetzt vorgesehene Anpassung führt zu einer überschaubaren Mehrbelastung der einzelnen Haushalte“, betont Winter. So muss im Landkreis Emsland aktuell beispielsweise ein Vier-Personenhaushalt für eine 80 l-Restmülltonne 126,48 Euro im Jahr zahlen. Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind es hingegen 213,72 Euro, in der Stadt Osnabrück belaufen sich die Kosten auf 129,79 Euro und im Landkreis Cloppenburg sind es 117,60 Euro.
Auch künftig soll es eine Grundgebühr geben sowie eine Leistungsgebühr, die sich nach der Größe der Rest- und Biomülltonnen errechnet. Das Mindestvolumen für einen Behälter beträgt weiterhin 10 Liter pro Person und Woche. Ein Vier-Personenhaushalt zum Beispiel muss daher mindestens eine 80 l-Restmülltonne nutzen. Für die Biotonne gilt weiterhin freie Behälterwahl.
Im Oktober wird der Kreistag des Landkreises Emsland abschließend über die Erhöhung der Gebühren beschließen.