22.01.2014

"Nahezu identisch mit emsländischen Standards"


Arbeitnehmerunterkünfte: Landrat Winter begrüßt einheitliche Regelung des Landes

Meppen. Der angekündigte Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration zu Mindeststandards bei der Unterbringung von Arbeitnehmern liegt nun vor. Er deckt sich in den wesentlichen Punkten mit den Mindestanforderungen, die der Landkreis Emsland bei den Kontrollen von Unterkünften bislang angewendet hat. „Der Erlass der Landesregierung wird von uns begrüßt“, sagt Landrat Reinhard Winter.

Die Mindestanforderungen, die für den Landkreis Emsland verbindlich bei den Kontrollen waren, hatte der Kreistag des Landkreises Emsland im Dezember 2012 auch für die Öffentlichkeit in einem Beschluss festgelegt. „Sie waren aber auch schon zuvor Richtschnur für das Handeln des Landkreises Emsland“, sagt Winter.

Der Landkreis Emsland hat sich in der Vergangenheit immer für eine eindeutige und einheitliche niedersachsenweite Regelung ausgesprochen, die bestimmt, welche Wohnverhältnisse für Werkvertragsmitarbeiter angemessen sind und die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. Entsprechende Appelle wurden an das Land Niedersachsen gerichtet. Durch den Erlass des Landes Niedersachsen wird diese einheitliche Regelung nun erreicht. „Es ist daher für die tägliche Arbeit zu erwarten, dass es künftig einfacher sein wird, die Anforderungen für die Unterbringung von Arbeitnehmern gegenüber Eigentümern und Mietern gerichtsfest zu vertreten und durchzusetzen“, erläutert Winter.

Da die durch das Land festgelegten Standards nahezu inhaltsgleich mit den im Landkreis Emsland festgelegten Anforderungen sind, müssen bei den wesentlichen Fragen weder Anforderungen erhöht noch abgesenkt werden. „Für uns ändert sich bei den Kontrollen damit nichts“, so Winter.

Der Erlass ist bereits Anfang des Jahres in Kraft getreten und wurde vom zuständigen Ministerium nun vorgestellt.