10.09.2021

Neue Regeln für Quarantäneende bei Kontaktpersonen

Verkürzung von 14 auf zehn Tage – Tests für frühere Entlassung aus Selbstisolation

 

Meppen. Auf Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten ab sofort neue Quarantäneregelungen ausschließlich für enge Kontaktpersonen von Coronainfizierten. Personen mit einer SARS-CoV-2-Infektion sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Danach wird die bis zum 9. September 2021 empfohlene Dauer der Quarantäne von 14 Tagen nunmehr angesichts der aktuellen Situation, die sich u. a. durch den landesweiten Fortschritt der Impftätigkeit und regelmäßige Testungen in Schulen auszeichnet, verkürzt.

 

„Wir sind erfreut über die Möglichkeit für Kontaktpersonen, zu einem früheren Zeitpunkt als bisher freiheitliche Rechte zurückzuerlangen. Es entlastet auch Familien, die in der Coronapandemie durch die Betreuung von Kindern ohnehin stark eingebunden waren“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

 

Enge Kontaktpersonen können nunmehr nach zehn Tagen die Quarantäne ohne abschließenden Test beenden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, frühestens am 5. Tag der Quarantäne einen PCR-Test durchzuführen. Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Vorliegen des negativen Testergebnisses. Das Testergebnis eines PCR-Tests liegt erfahrungsgemäß nach dem 6. bis 7. Tag vor. Eine negative Testung auf SARS-CoV-2 bereits vor dem 5. Tag verkürzt die Quarantänedauer nicht.

 

Darüber hinaus kann alternativ frühestens am 7. Tag der Quarantäne ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Bevor die Quarantäne beendet werden kann, muss das negative Testergebnis vorliegen. Auch kann ein negatives Testergebnis, das bereits vor Quarantäneende durchgeführt wird, nicht zur Verkürzung der Selbstisolation führen. Die Testung sollte als Fremdtestung oder unter Aufsicht von geschulten Personen erfolgen. Die Testungen für die Entlassung aus der Quarantäne werden daher in den Testzentren des Landkreises Emsland durchgeführt.

Das Land Niedersachsen plant darüber hinaus mit einer Niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung u. a. die Regelung für die Quarantäne von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern, die einem regelmäßigen Testkonzept unterliegen, zu ordnen. Geplant ist, diese nach dem 5. Tag mit einem Schnelltest aus der Absonderung zu entlassen. Die neue Verordnung bleibt aber abzuwarten.

 

Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen oder genesene Personen (PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion nicht älter als 6 Monate) sind weiterhin von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen. Bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit der am Coronavirus erkrankten Person sollte allerdings ein Selbstmonitoring erfolgen, bei dem die Körpertemperatur und weitere Symptome beachtet werden sollten. Entwickelt die vollständig geimpfte oder genesene Kontaktperson Symptome, so muss sie sich sofort in Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe PCR-Testung veranlassen.

 

Eine Ausnahme stellen wie zuvor geimpfte Patientinnen und Patienten in medizinischen Einrichtungen sowie geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen dar: Sind sie enge Kontaktpersonen zu einem COVID 19-Fall, gelten für sie ebenfalls Quarantänemaßnahmen.

 

Die Impfquote im Landkreis Emsland beträgt aktuell 71,07 Prozent. Vollständig geimpft sind derzeit 64,10 Prozent der Emsländerinnen und Emsländer. Momentan befinden sich 635 Personen in Quarantäne. Der Landkreis Emsland hat am heutigen Freitag (10. September) rund 320 Personen über die neuen Quarantänebestimmungen informiert und nach Ablauf der zehn Tage aus der Absonderung entlassen. Im Weiteren wurden zusätzlich rund 190 Personen in Kenntnis gesetzt, dass sie am morgigen Samstag (11. September) nach Vorliegen eines negativen Schnelltests am 7. Tag aus der Quarantäne entlassen werden können.