13.12.2022

Nur hochwassersichere Heizölanlagen erlaubt

Neue Gesetzgebung macht ab 1. Januar 2023 neue Vorgaben

 

Meppen. Von Heizöltanks in Hochwassergebieten kann eine erhebliche Umweltgefährdung ausgehen. Das haben die vergangenen Hochwasserereignisse unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gezeigt. Die Betreiber von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten sind jetzt gefordert, denn diese Anlagen dürfen nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes ab dem 1. Januar 2023 nur betrieben werden, wenn sie hochwassersicher sind.

 

Überschwemmungsgebiete im Landkreis Emsland liegen vor allem an Hase und Ems. Sie sind beim Geodatenportal https://geodaten.emsland.de/ hinterlegt. Eigentümer mit Heizölanlagen können dort abfragen, ob ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

 

Alle Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten sind meldepflichtig. Mit einem Informationsschreiben wird die Untere Wasserbehörde des Landkreises Emsland in den kommenden Wochen alle potenziell von den Vorgaben betroffenen Grundstückseigentümer in Überschwemmungsgebieten anschreiben. In dem Schreiben wird der Landkreis Emsland um digitale Rückmeldung unter „openKreishaus“ (die genaue Anschrift ist dann dem Anschreiben zu entnehmen) bitten, um so wichtige Informationen über Anlagen in gefährdeten Gebieten zu erhalten.

 

Es ist Aufgabe der Betreiber, für die Sicherheit ihrer Anlagen zu sorgen. Dichtheitskontrollen, die regelmäßige Überprüfung durch zugelassene Sachverständige und der hochwassersichere Betrieb sind durch sie zu veranlassen. Angepasste Nachrüstungen der Heizölverbraucheranlage dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.

 

Heizölanlagen in betroffenen Gebieten müssen so aufgestellt sein, dass sie entweder vom Hochwasser nicht erreicht werden können oder durch geeignete Verankerungen so gesichert sind, dass sie bei einem Hochwasser fest stehen und nicht auftreiben. Zudem muss sichergestellt sein, dass kein Wasser in die Anlage eindringen kann. Der Neubau von Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten ist bereits seit einigen Jahren verboten.

 

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser eines Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden können. Sie sind per Verordnung als solche festgesetzt.

 

Heizölanlangen in Hochwasserrisikogebieten

 

Zusätzlich zu den vorgenannten Überschwemmungsgebieten gibt es auch Hochwasserrisikogebiete. Dabei handelt es sich um Flächen, bei denen ein erhebliches Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit geringer Wahrscheinlichkeit über ein Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. In Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ebenfalls verboten. Heizölanlagen in Hochwasserrisikogebieten sind bis zum 5. Januar 2033 hochwassersicher nachzurüsten, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die Ausdehnung der Hochwasserrisikogebiete ist ebenfalls im oben genannten Geodatenportal des Landkreises Emsland einsehbar.