27.06.2013

"Rechtmäßiges Verwaltungshandeln sicherstellen"

Landkreis Emsland entsendet Beauftragten in die Gemeinde Börger

„Rechtmäßiges Verwaltungshandeln sicherstellen“
Landkreis Emsland entsendet Beauftragten in die Gemeinde Börger

Meppen. Der Landkreis Emsland hat einen Beauftragten in die Gemeinde Börger entsandt. Hintergrund sind die vielfältigen und mehrfachen Verstöße gegen das Kommunal- und das Gemeindehaushaltsrecht. Er sei sich bewusst, dass es sich hierbei um eine „sehr weitgehende Maßnahme“ handele, sagt Landrat Reinhard Winter. Aber das rechtmäßige Verwaltungshandeln müsse wieder hergestellt werden.

Der Beauftragte werde mit besonderen Teilaufgaben betraut. Er erhält die Stellung eines Gemeindeorgans und ist berechtigt, an Sitzungen des Rats, des Verwaltungsausschusses und der sonstigen Ausschüsse der Gemeinde Börger teilzunehmen. U. a. sämtliche Kassenanordnungen an die Gemeinde Börger dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Beauftragten ausgezahlt werden. Der Beauftragte ist des Weiteren zuständig für die Vorbereitung und Ausführung von Ratsbeschlüssen, soweit diese Angelegenheiten betreffen, die der Zuständigkeit des Rates unterliegen. Er kann beispielsweise auch Schadenersatzansprüche hinsichtlich aller Vermögensschäden geltend machen, die der Gemeinde Börger entstanden sind, weil Geldbeträge oder sonstige Vermögenswerte rechtswidrig der Freien Schulgesellschaft Hümmling (FSH) zugeleitet worden sind. Grundsätzlich gehe es darum, die „künftige Rechtmäßigkeit von Ausgaben in der Gemeinde sicherzustellen. Dieses Ziel ist nicht mit einem weniger weitgehende Mittel zu erreichen“, erläutert Winter.

Die Entsendung eines Beauftragten ist die letzte Konsequenz, die der Landkreis Emsland aus einer Vorgeschichte von Beanstandungen durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Emsland und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Gemeinde Börger gezogen hat. 2009 hatte die FSH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Realschule bei der Landesschulbehörde beantragt. Für die ersten drei Jahre muss nach dem Niedersächsischen Schulgesetz der Träger einer Schule die Finanzierung sicherstellen; dies wäre in diesem Fall die FSH. Es folgten aber Beschlüsse der Gemeinde Börger, die in diesem Zeitraum der Gemeinde die finanzielle Hauptlast für den Schulbetrieb übertrugen: Am 16. Januar 2009 beschloss der Rat der Gemeinde Börger, einen Finanzierungsanteil von 1,25 Mio. Euro zu übernehmen und am 14. Juli 2009 sprach der Rat der FSH einen Anfangszuschuss von 150.000 Euro zu. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Emsland beanstandete dieses Vorgehen. Dennoch veranlasste die Gemeinde Börger im Lauf des Jahres 2010 die Zahlung von weiteren 350.000 Euro an die FSH.

Im Folgenden stritten der Landkreis Emsland und die Gemeinde Börger über die kommunalrechtliche Beanstandung vor den Verwaltungsgerichten. Während die Gemeinde Börger im März 2010 vor dem Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück noch einen Erfolg erzielen konnte, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit Beschluss am 8. Februar 2011, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Emsland zum Einschreiten aufgefordert ist. Grund: Durch die Zahlungen der Gemeinde an die FSH bestehe eine verdeckte Schulträgerschaft der Gemeinde Börger. Damit greife Börger in unzulässiger Weise in die Zuständigkeit der Samtgemeinde Sögel als Schulträger ein und verstoße gegen den Grundsatz der Organtreue. Seit November 2012 ist der Rechtsstreit vor dem OVG nach beiderseitiger Erklärung beigelegt worden. Die Gemeinde Börger hatte im Juli 2012 gegenüber dem OVG eingeräumt, dass die vom Landkreis Emsland beanstandeten Beschlüsse ohne weitere Entscheidungen des Rates keinesfalls Grundlage für Auszahlungsanordnungen darstellten. Das OVG erklärte das Urteil des VG für unwirksam und legte die Kosten des Rechtsstreits der Gemeinde Börger auf, da diese bei einer streitigen Entscheidung voraussichtlich unterlegen wäre.

Es sind Rechtsmittel durch die Gemeinde eingelegt worden.