RROP: Emsland zieht an einem Strang
Gemeinsame Position der Städte, Gemeinden und des Landkreises
Meppen. Einheitliche Schutz- und Vorsorgeabstände in der Windkraft, Auswirkungen großer Anlagen über Gemeindegrenzen hinweg – all das sind Argumente dafür, die Windenergie im Emsland weiterhin übergreifend durch den Landkreis zu koordinieren. Diese Auffassung teilen die emsländischen Hauptverwaltungsbeamten, die sich nun mit der Kreisverwaltung auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt haben. „Auch wenn die rechtliche Möglichkeit besteht, schließen wir Alleingänge auf Kosten anderer aus“, so Markus Honnigfort, Bürgermeister der Stadt Haren und Sprecher der Hauptverwaltungsbeamten. „Eine kleinräumige Planung ist nicht sinnvoll für die Entwicklung der Region, deshalb freue ich mich über den erzielten Schulterschluss mit unseren Kommunen“, ergänzt Landrat Winter.
Meppen. Einheitliche Schutz- und Vorsorgeabstände in der Windkraft, Auswirkungen großer Anlagen über Gemeindegrenzen hinweg – all das sind Argumente dafür, die Windenergie im Emsland weiterhin übergreifend durch den Landkreis zu koordinieren. Diese Auffassung teilen die emsländischen Hauptverwaltungsbeamten, die sich nun mit der Kreisverwaltung auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt haben. „Auch wenn die rechtliche Möglichkeit besteht, schließen wir Alleingänge auf Kosten anderer aus“, so Markus Honnigfort, Bürgermeister der Stadt Haren und Sprecher der Hauptverwaltungsbeamten. „Eine kleinräumige Planung ist nicht sinnvoll für die Entwicklung der Region, deshalb freue ich mich über den erzielten Schulterschluss mit unseren Kommunen“, ergänzt Landrat Winter.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hatte vor wenigen Tagen Teile des geltenden Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP 2010) des Landkreises Emsland für unwirksam erklärt. Das Urteil des OVG erlaubt es den Gemeinden, selbstständig zu planen – von dieser Option werden die Kommunen im Emsland allerdings keinen Gebrauch machen.
Ohnehin ist die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Bereich Energie durch den emsländischen Kreistag beschlossen. Die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, wird in der Überarbeitung Berücksichtigung finden.