19.10.2020

Samtgemeinde Sögel: Kontaktbeschränkungen werden nicht verlängert

 

Meppen. Das dynamische Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit der Weidemark Fleischwaren GmbH & Co. KG in Sögel hatte den Landkreis Emsland vor gut zwei Wochen dazu veranlasst, kontaktreduzierende Maßnahmen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Sögel anzuordnen. Da das Geschehen im Schlachtbetrieb unter Kontrolle ist und die Fallzahlen in der Samtgemeinde zwischenzeitlich deutlich sinken, wird die entsprechende Allgemeinverfügung nicht verlängert, die Maßnahmen laufen somit aus.

 

Seit dem 6. Oktober durften beispielsweise private Zusammenkünfte in der Samtgemeinde Sögel nicht mehr als 6 Personen umfassen, Veranstaltungen konnten nur mit maximal 100 Personen stattfinden. Zudem waren der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sowie der Schulsport untersagt und an Schulen musste im Sekundarbereich I und II der Mund-Nasen-Schutz auch während der Unterrichtsstunden getragen werden. Mit dem Auslaufen der Allgemeinverfügung sind diese lokalen Kontaktbeschränkungen ab Dienstag, den 20.10.2020, nicht mehr vorgeschrieben. In Abstimmung mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stehen somit die Sporthallen und -anlagen in der Samtgemeinde Sögel ab Dienstag auch wieder für den Vereinssport zur Verfügung.


Wie für den gesamten Landkreis Emsland greifen nun auch in der Samtgemeinde Sögel die Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung, derzeit insbesondere mit Blick auf Paragraph 6: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner – laut Angaben des Landes liegt der Landkreis Emsland aktuell (19.10.2020) bei einem Wert von 63 – sind kontaktreduzierende Maßnahmen im privaten Bereich umzusetzen. Die Landesverordnung schreibt vor, dass private Zusammenkünfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bis auf Weiteres nicht mehr als 10 Personen umfassen dürfen. Ausnahmen bilden lediglich Zusammenkünfte von engen Familienangehörigen oder maximal zwei Hausständen. Private Feiern an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und in zur Verfügung gestellten Räumen (Gastronomie) wiederum sind auf dieser Grundlage kreisweit auf maximal 25 Personen beschränkt.


Weiterführende Regelungen zur Kontaktreduzierung sind durch den Landkreis derzeit nicht vorgesehen, da in Kürze konkrete niedersachsenweite Vorgaben im Zuge einer überarbeiteten Landesverordnung erwartet werden, die die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise berücksichtigen.