SEPA-Einzugsverfahren kommt
Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises Emsland informieren
Meppen. Zum 1. Februar 2014 löst das SEPA-Lastschriftverfahren die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern endgültig ab. Für die SEPA-Lastschriften werden IBAN (International Bank Account Number, also die internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) statt Kontonummer und Bankleitzahl benötigt.
Da Festsetzungen der Kfz-Steuer für Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. bis 31. Januar 2014 zugelassen werden, erst nach dem 1. Februar 2014 fällig werden, dürfen auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums ab dem 1. Januar 2014 bei der Zulassung von Fahrzeugen nur noch SEPA-Bankverbindungen angenommen werden.
Die Abgabe der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer kann ab dem 1. bis zum 31. Januar 2014 nur noch mit dem so genannten „SEPA-Kombimandat“ vorgenommen werden. Das „Kombimandat“ ist bei der Zulassung für jedes Fahrzeug mit der Unterschrift von Halter und evtl. abweichendem Steuerzahler im Original vorzulegen. Kopien, Telefaxe, E-Mails o. ä. sowie handgeschriebene oder nach bisherigen Vordrucken abgegebene Einzugsermächtigungen können nicht mehr akzeptiert werden. Das „Kombimandat“ wird zum 1. Februar 2014 durch das „SEPA-Lastschriftmandat“ ersetzt und ist nur vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original abzugeben.
Die entsprechenden Vordrucke für Kombimandate liegen zur Mitnahme in den Kfz-Zulassungsstellen in Lingen, Meppen und Aschendorf aus. Zudem können sie unter www.emsland.de heruntergeladen werden.
Da die Kfz-Steuer künftig durch die Zollverwaltung verwaltet wird, werden frühestens ab dem 25. Februar 2014 auch wieder Großkundenregelungen möglich sein. Fahrzeughalter, die mindestens 30 Fahrzeuge auf sich zugelassen haben, können ab Anfang Februar ein so genanntes „Firmenmandat“ bei der Zollverwaltung beantragen. So muss nicht bei jedem Zulassungsvorgang erneut ein „SEPA-Lastschriftmandat“ abgegeben werden. Eine Großkundenregelung ist allerdings in der Zeit vom 1. Januar bis mindestens 24. Februar 2014 nicht möglich.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle gerne zur Verfügung. Die Öffnungszeiten in Meppen sind montags, mittwochs und freitags, 8 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags, 8 bis 15 Uhr, sowie samstags, 9 bis 11.30 Uhr. In Aschendorf und Lingen ist montags und mittwochs, 8 bis 15 Uhr, sowie dienstags, donnerstags und freitags, 8 bis 12 Uhr, geöffnet. Telefonisch sind die Mitarbeiter in Meppen unter der Rufnummer 05931/442145, in Aschendorf unter 04962/5013232 und in Lingen unter 0591/843306 zu erreichen.