Sonderabfälle beim Wertstoffhof entsorgen
Landkreis Emsland führt Testbetrieb durch - Bürgernahes Sammelsystem
Meppen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Emsland möchte die Erfassungsquote von schadstoffhaltigen Abfällen (Sonderabfälle) im Kreisgebiet verbessern. Zurzeit führt der AWB daher eine Schadstoffsammlung im Testbetrieb durch. Dabei können Sonderabfälle bei einigen ausgewählten Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Meppen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Emsland möchte die Erfassungsquote von schadstoffhaltigen Abfällen (Sonderabfälle) im Kreisgebiet verbessern. Zurzeit führt der AWB daher eine Schadstoffsammlung im Testbetrieb durch. Dabei können Sonderabfälle bei einigen ausgewählten Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Bisher war es ausschließlich möglich, schadstoffhaltige Abfälle während der Frühjahrs- und Herbstsammlung am Schadstoffmobil sowie an den stationären Sammelstellen auf den Deponiestandorten Venneberg, Dörpen, Wesuwe und Flechum abzugeben. Um zu verhindern, dass schadstoffhaltige Abfälle achtlos über die Restmülltonne entsorgt werden, wird in den nächsten Wochen ein bürgernahes Sammelsystem getestet, das einige Wertstoffhöfe mit einbezieht. So können am Freitag, 17. Mai, von 15 bis 18 Uhr am Wertstoffhof, Am Bauhof, in Lathen sowie am Samstag, 18. Mai, von 10 bis 16 Uhr am Wertstoffhof, Tiefenfehnkämpe, in Sögel schadstoffhaltige Abfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden. Der Testbetrieb wird im Juni fortgesetzt. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben.
Zu den Sonderabfälle, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen, gehören WC- und Rohrreiniger, Kalklöser, Rostentferner, Ammoniak- oder Salmiaklösungen, Haushaltsbatterien, Akkus und Knopfzellen, Farben, Lacke, Klebstoffe mit organischen Lösemitteln, Beizen, Leuchtstoff- und Energiesparlampen, organische Lösemittel wie Benzin, Terpentin, Nitroverdünner, Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Fixierer, Quecksilberthermometer und –schalter, ölhaltige Betriebsmittel, Bremsflüssigkeiten und Holzschutzmittel.
Altöle und KFZ-Batterien müssen vom Fachhandel bei Vorlage der Quittungen zurückgenommen und entsorgt werden.