04.01.2022

Sonderimpfaktionen für Kinder

Landkreis Emsland erinnert an Termine für Fünf- bis Elfjährige

 

Meppen. Insgesamt bis zu sieben Ärzte werden beim nächsten Impftermin für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren dafür sorgen, dass alle Impfwilligen möglichst schnell an die Reihe kommen: Am Donnerstag, 6. Januar, finden in den beiden Impfstationen in Lingen (Emslandhallen) und Papenburg (Jugendgästenhaus Johannesburg) mit Unterstützung von Ärzten u. a. aus den örtlichen Krankenhäusern erneut Sonderaktionen für die Erstimpfung von Kindern statt. Die Impfstationen werden von 9 bis 20.30 Uhr geöffnet sein.

 

Eine weitere Sonderaktion für die Erstimpfung von Kindern von fünf bis elf Jahren findet am Samstag, 8. Januar, im Meppener Kreishaus statt. Das Angebot besteht von 9 bis 16 Uhr. Aktuell sind sechs Ärztinnen und Ärzte aus dem Fachbereich Gesundheit für die Begleitung des Impfangebots eingeplant.

 

Anmeldungen sind bei beiden Terminen nicht nötig. Eine Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person ist erforderlich. Zudem muss die Einwilligung schriftlich im Namen der Sorgeberechtigten im Anamnesebogen des Robert-Koch-Institutes erfolgen. Darüber hinaus wird ein Altersnachweis des Kindes benötigt (idealerweise durch den Impfpass des Kindes, alternativ per Kinderausweis oder Krankenkassenkarte).

 

Weitere Informationen zu den Impfangeboten sowie den Anamnesebogen finden Interessierte unter https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/impftermine-vor-der-haustuer.html vor.

 

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat keine generelle Impfempfehlung für fünf- bis elfjährige Kinder ausgesprochen. Sie empfiehlt eine Corona-Impfung nur bei Kindern mit Vorerkrankungen bzw. auch bei Kindern, in deren Umfeld Kontaktpersonen mit einem hohen Risiko für einen schweren Covid 19-Verlauf leben, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte). Es können aber auch gesunde fünf- bis elfjährige Kinder gegen COVID-19 nach entsprechender vorheriger ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.