Sperrbezirk ab Freitag aufgehoben
Beobachtungsgebiet und Aufstallungspflicht bleiben bestehen
Meppen. Der Sperrbezirk mit einem Radius von rund 3 km um einen Gänsezuchtbetrieb in Gersten, in dem im Januar das hochpathogene Vogelgrippevirus H5N8 festgestellt worden war, kann aufgehoben werden. Ab Freitag, 24. Februar, wird das Gebiet Teil des Beobachtungsgebietes, das um den Ausbruchsbetrieb in einem Radius von rund 10 km verläuft.
Das Beobachtungsgebiet kann voraussichtlich am Montag, 27. Februar, aufgehoben werden. Bis dahin gelten Beschränkungen wie das Transportverbot von lebendem Geflügel und Eiern fort. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Ausnahmen gewährt. Nähere Angaben hierzu und Antragsformulare sind im Internet unter www.emsland.de zu finden.
Insgesamt 13 gewerbliche Betriebe mit rund 887.000 Stück Geflügel liegen im ehemaligen Sperrbezirk. Im Beobachtungsgebiet, das auch Teilgebiete des Landkreises Osnabrück umfasst, sind 45 gewerbliche Betriebe mit rund 2,35 Mio. Stück Geflügel, rund 188 Hobbyhaltungen mit rund 2900 Tieren sowie eine Brüterei ansässig.
Der Landkreis hat sämtliche Geflügelhaltungen im Sperrbezirk in dieser Woche untersucht und einige Proben entnommen. Die Proben wurden durch das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht. Es konnte kein weiterer Befall mit dem Vogelgrippevirus festgestellt werden. Da nun 21 Tage nach der Reinigung des Ausbruchsbetriebs kein neuer Fall aufgetreten ist, kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Er wird damit Teil des Beobachtungsgebietes, das frühestens 30 Tage nach dessen Einrichtung aufgehoben werden kann.
Die angeordnete Aufstallungspflicht bleibt im Landkreis Emsland zunächst bestehen.Danach ist weiterhin Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer ausreichenden Schutzvorrichtung zu halten.