Sporthalle des Gymnasiums Papenburg gesperrt
Landrat schlägt Neubau vor – Kreistag entscheidet
Papenburg. Bei turnusmäßigen Überprüfungen der Sporthalle am Gymnasium Papenburg ist durch ein externes Fachbüro festgestellt worden, dass die Tragfähigkeit des Hallendaches eingeschränkt ist. Es wurde empfohlen, bei Schneefall die Halle vorsichtshalber zu schließen. Vor diesem Hintergrund ist die Halle am Freitag, 13. Januar, für den Schulsport sowie für Vereine und Verbände aufgrund der Winterwitterung gesperrt worden. Die Sperrung ist zunächst bis Sonntag, 22. Januar, vorgesehen.
„Die Schulleitung des Gymnasiums war über den Zustand der Halle vorab informiert worden. Sperrungen sind eng mit der Schulleitung abgestimmt“, sagt Landrat Reinhard Winter. Für den Sportunterricht steht die Halle an der Pestalozzischule zur Verfügung, so dass alle Unterrichtszeiten abgedeckt werden können. Die Verlegung der außerschulischen Nutzungen in andere kreiseigene Hallen ist mit Einschränkungen möglich. Derzeit erarbeitet der Landkreis hier einvernehmliche Lösungen.
Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hatte Winter im Kreisausschuss aufgrund des baulichen Zustands und der Größe der Halle darauf hingewiesen, dass sich in naher Zukunft die Frage stelle, ob eine energetisch-bauliche Sanierung oder ein Neubau der Halle erfolgen solle. In der im Jahr 1961 erbauten Sporthalle waren in den vergangenen fünf Jahren Maßnahmen im Sanitärbereich, nach der Trinkwasserverordnung sowie für eine verbesserte Sicherheit (GUV-Berichte) durchgeführt worden. Allerdings waren bislang keine energetischen Sanierungen erfolgt.
Zudem ergibt sich mit der Wiedereinführung des G9, also dem Abitur nach der 13. Jahrgangsstufe, ein steigender Sportbedarf des Gymnasiums, so dass die aktuelle Halle, die derzeit lediglich als Einfeld-Sporthalle genutzt werden kann, künftig nicht ausreichen wird.
Nach eingehender Prüfung aller Optionen spricht sich Winter für einen Neubau aus: „Der Landkreis Emsland wird diesen Vorschlag dem Kreistag unterbreiten und plant, dafür die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen“.