Stallpflicht bleibt bestehen
Verfügung läuft bis 30. April – Risiko noch nicht gebannt
Meppen. Der Landkreis Emsland wird die Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) beibehalten. Die aktuelle Allgemeinverfügung, die am 1. Februar in Kraft getreten war und bis zum 30. April läuft, wird nicht aufgehoben. Danach ist weiterhin Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer ausreichenden Schutzvorrichtung zu halten.
Auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung hält der Landkreis Emsland an der Aufstallungspflicht fest. „Die Gefahr ist noch nicht vorüber. Der Landkreis Emsland als Region mit sehr hoher Tierdichte sollte jedes Risiko vermeiden“, sagt Landrat Reinhard Winter. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium empfiehlt zwar das Ende der Stallpflicht in allen Landkreisen außer Oldenburg, Ammerland und Cloppenburg. Dagegen rät aber das Friedrich-Löffler-Institut, Bundesinstitut für Tiergesundheit, das bundesweit für die Risikobewertung von Tierseuchen zuständig ist, die Stallpflicht in Regionen mit hoher Geflügeldichte beizubehalten.
Zudem ist das Emsland nach wie vor indirekt betroffen; in der Gemeinde Vrees verlaufen wegen Vogelgrippeausbrüchen in Friesoythe (Landkreis Cloppenburg) drei Beobachtungsgebiete. Die Geflügelpestverordnung schränkt das Ermessen eines Landkreises bei der Prüfung, ob eine Stallpflicht aufgehoben werden kann, in einem solchen Fall nahezu vollständig ein.