26.01.2017

Stallpflicht bleibt bestehen

Vorgehensweise in Abstimmung mit Nachbarlandkreisen

 

Meppen. Der Landkreis Emsland wird die Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) verlängern. Eine dafür notwendige Allgemeinverfügung tritt am 1. Februar in Kraft.

 

Die alte Verfügung läuft am 31. Januar aus. Die neue Aufstallungspflicht gilt bis zum 30. April.Danach ist weiterhin Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer ausreichenden Schutzvorrichtung zu halten. Der Landkreis Emsland erlässt die Verfügung in Abstimmung und gemeinsam mit den Landkreisen in Weser-Ems.

 

Hintergrund ist eine Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Grundlage der Entwicklung der Geflügelpest in den vergangenen Monaten mit 606 Ausbruchsfeststellungen bei Wildvögeln und 48 Ausbrüchen in Hausgeflügelbeständen, darunter der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest am 24.01.2017 im hiesigen Kreisgebiet in der Gemeinde Gersten.