In Twist ist die Vogelgrippe erloschen
Allgemeinverfügung hebt Schutzmaßnahmen auf – Gültig ab 14. Oktober
Twist. Nachdem bereits am 5. Oktober die Schutzzone um einen von Vogelgrippe betroffenen Putenmastbetrieb in der Gemeinde Twist in einer Überwachungszone aufging, kann nun auch diese aufgehoben werden. Grund ist, dass keine weiteren Fälle von Vogelgrippe für dieses Gebiet festgestellt wurden. Mit einer Allgemeinverfügung, die am Freitag, 14. Oktober, in Kraft tritt, wird der Landkreis Emsland daher alle tierseuchenbehördlichen Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe für diesen Bereich beenden.
Schutzzone (3 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb) und Überwachungszone (10 km-Radius) waren in der Gemeinde Twist am 9. September um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet worden. In dem Putenmastbetrieb waren etwa 19.000 Puten gehalten worden.
Die Schutzzone kann 21 Tage nach der Reinigung eines betroffenen Betriebs aufgehoben werden, solange kein neuer Fall auftritt. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann. Zu den Vorsorgemaßnahmen zählt, dass jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten ist. Ebenfalls ist die Teilausstallung für Geflügel untersagt. Hygienemaßnahmen sind zudem besonders zu beachten.