Über 800 ukrainische Flüchtlinge in Empfang genommen
Landkreis Emsland zieht erste Zwischenbilanz
Meppen. Bisher über 760 Flüchtlinge aus der Ukraine sind im Zeitraum vom 24. Februar bis 16. März im Landkreis Emsland angekommen und in den aufnehmenden emsländischen Kommunen registriert worden. Die meisten von ihnen sind eigenständig oder mit Hilfe Dritter aus dem ukrainischen Kriegsgebiet in den Landkreis Emsland gelangt.
"Wir sind froh, dass wir diese Menschen bei uns willkommen heißen können. Ein Ende der Fluchtbewegungen ist noch nicht in Sicht und die zumeist großen Städte im Bundesgebiet, die als erstes angesteuert worden sind, laufen über, so dass wir die Ankunft noch zahlreicher weiterer Flüchtlinge erwarten, die bei uns Schutz vor dem Krieg in der Ukraine suchen werden“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.
Zusätzliche 64 Personen sind aktuell vom 14. bis einschließlich 17. März per Bus von den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Niedersachsen hierher gebracht worden. Sie fanden in der Bildungsstätte Marstall Clemenswerth in Sögel erste Unterkunft und wurden von dort weiter auf die emsländischen Kommunen verteilt. Für weitere Aufnahmen sollen künftig auch das Jugendkloster Ahmsen, Kolpingbildungshaus Salzbergen und Ludwig-Windthorst-Haus in Lingen herangezogen werden, bevor eine Unterkunft in den Kommunen erfolgt. Da Engpässe beim zur Verfügung stehenden Wohnraum in den Kommunen bestehen, gehen einige der Kommunen bereits dazu über, zentrale Unterkünfte u. a. in Sporthallen herzurichten. Beispielsweise wird die Stadt Meppen dazu die Turnhalle Hasebrink an der Freiherr-vom-Stein-Straße herrichten; die Stadt Papenburg hat das ehemalige Schwesternkonvent vor dem Mariengymnasium für diese Zwecke angemietet.
Darüber hinaus hält sich vermutliche eine große Zahl von Vertriebenen, die sich selbst organisiert auf die Flucht begeben haben und noch nicht registriert sind, im Landkreis Emsland auf. Besonders wichtig ist es für die weitere Abwicklung des Aufnahmeverfahrens der Flüchtlinge, des Leistungsbezugs sowie auch für die Kostenabwicklung der aufnehmenden Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, dass sich die ukrainischen Flüchtlinge beim Einwohnermeldeamt anmelden.