16.07.2015

Über 1,5 Mio. Euro für Flüchtlingsarbeit

Landkreis will Städten und Gemeinden Mittel zur Verfügung stellen

Meppen. Die emsländischen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden dürfen bei den zunehmenden Herausforderungen, die mit der Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden verbunden sind, auf deutliche finanzielle Unterstützung durch den Landkreis Emsland hoffen. Landrat Reinhard Winter will dem Kreistag in der Sitzung am 20. Juli vorschlagen, eine Förderung im Umfang von über 1,5 Mio. Euro zu beschließen.

Die Zahl der Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist von 498 im Juli 2012 auf aktuell annähernd 2.000 gestiegen. Mit viel persönlichem Einsatz sorgen die Kommunen insbesondere in den Sozialämtern, in den Ordnungs- und Meldebehörden, beim Baubetriebshof und in anderen Bereichen dafür, dass die Zuwanderer aufgenommen und betreut werden. Da die Kommunen für die Unterbringung zuständig sind, gehören dazu auch die Wohnungssuche und -ausstattung.

Um die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden bei ihren Aufgaben zu entlasten, ist nun zunächst für dieses Jahr ein Finanzierungskonzept vorgesehen, welches eine Einwohnerkomponente und eine Pauschale je Leistungsbezieher nach dem AsylbLG berücksichtigt. Dabei sollen drei Euro je Einwohner und 300 Euro für jeden Leistungsbezieher den Kommunen zugehen. „Mit diesem Finanzierungsvorschlag erreichen wir eine ausgewogene Unterstützung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden. Bei der Verwendung der Mittel im Asylbereich haben die emsländischen Kommunen freie Hand“, sagt Winter. Er betont auch: „Das ist eine freiwillige Leistung des Landkreises, die einem halben Punkt Kreisumlage entspricht“. Die Mittel sollen den Kommunen sofort nach einem entsprechenden Kreistagsbeschluss, der am 20. Juli gefällt wird, zur Verfügung gestellt werden.

Zusätzlich zu dieser Förderung beteiligt sich der Landkreis Emsland bereits mit insgesamt 70.000 Euro im Jahr an den Kosten für die Flüchtlingssozialarbeit im nördlichen, mittleren und südlichen Emsland. Darüber hinaus wurden für 40 Kurse zur Sprachförderung von Asylbewerbern mit Bleibeperspektive Mittel in Höhe von annähernd 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ferner kommt die Fortführung des seit 2011 laufenden Projekts „Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich“ (in den Familienzentren) bis Ende Juli 2016 auch Kindern mit Migrationshintergrund zugute. Ab sofort soll Flüchtlingskindern im Asylverfahren der Zugang zu den emsländischen Kindertagesstätten eröffnet werden. Die Übernahme der Elternbeiträge für aktuell 138 Flüchtlingskinder trägt deutlich zu einer Verbesserung der gesellschaftlichen Integration bei.

Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen hatte der Bund seine Hilfen in 2015 auf insgesamt eine Milliarde Euro aufgestockt. Das Land Niedersachsen sicherte für 2015 ebenfalls eine pauschale Zuwendung in Höhe von 40 Mio. Euro zu. Dem Landkreis Emsland kommen damit voraussichtlich vom Bund etwa 3 Mio. Euro und vom Land etwa 1,5 Mio. Euro zu. „Dennoch rechnen wir für 2015 mit einem Defizit von 7,5 Mio. Euro“, sagt Winter. 2005 belief sich das Minus noch auf 507.000 Euro.

Es bleibe abzuwarten wie die beim Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern am 18. Juni im Bundeskanzleramt verhandelten Maßnahmen u. a. hinsichtlich eines schnelleren Asylverfahrens umgesetzt werden. Entscheidungen dazu sollen im Herbst 2015 fallen. Anschließend wird der Landkreis Emsland während der Beratungen zum Haushalt 2016 die weitere finanzielle Entlastung der emsländischen Kommunen erörtern.