Unterschutzstellung grundsätzlich anerkannt
Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellt lediglich formale Mängel fest
Meppen. In den Normenkontrollverfahren, in denen Privatpersonen gegen die Landschaftsschutzgebiet (LSG)-Verordnung „Waldgebiete auf dem Hümmling“ geklagt hatten, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg nun einen Beschluss gefasst. In seiner Verhandlung am Mittwoch, 19. Juni, stellte das Gericht fest, dass in dem Verfahren formale Mängel aufgetreten sind, die eine Nacharbeit erforderlich machen.
Das Gericht habe im Kern moniert, dass bei der Beschlussfassung durch den Kreistag den Abgeordneten nicht alle Detailkarten als Einzelkarten vorgelegt wurden, sondern nur eine Gesamtübersicht, die alle Einzelkarten beinhaltet habe, und dass der Maßstab der Kartendarstellung im Amtsblatt und in der Originalverordnung nicht übereinstimmten. Im Übrigen habe das Gericht keine wesentlichen Mängel in der Verordnung benannt, so dass das Projekt der Unterschutzstellung grundsätzlich nicht in Frage gestellt sei. „Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung wird zu entscheiden sein, wie wir den Mangel beheben“, so Kreisbaurat Dirk Kopmeyer in einer ersten Stellungnahme.
Das Landschaftsschutzgebiet „Wälder auf dem Hümmling“ ist wesentlicher Teil des Naturparks Hümmling, der ein erhebliches Entwicklungspotential für die Gemeinden, den Tourismus und die Menschen, die auf dem Hümmling leben, hat. „Die Erfahrungen aus dem Internationalen Naturpark Moor haben uns gezeigt, dass die Befürchtungen für Einschränkungen auf den wirtschaftlich genutzten Flächen des Naturparks unbegründet sind“, betont Kopmeyer.
Der Kreistag des Landkreises Emsland hatte die LSG-Verordnung „Waldgebiete auf dem Hümmling“ am 7. Juli 2014 beschlossen. Sie trat am 11. Juli desselben Jahres in Kraft. Das LSG umfasst rund 12.142 ha Wald auf dem Hümmling. Damit bestehen 41,52% der vorgesehenen Naturparkfläche aus Schutzgebieten.
Als nächster Schritt war 2014 der Verein „Naturpark Hümmling e. V.“ gegründet worden. Gründungsmitglieder sind der Landkreis Emsland, die Städte Haren und Meppen sowie die Samtgemeinden Herzlake, Lathen, Nordhümmling, Sögel und Werlte. Mit einem Naturpark soll eine bessere touristische Vermarktung des Hümmlings gelingen. Rund 13,9 Mio. Euro jährlich werden in den Hümmling-Gemeinden bislang durch den Tourismus erwirtschaftet. Am 25. September 2015 wurde der Naturpark Hümmling vom Niedersächsischen Umweltministerium anerkannt. Die Anerkennung wurde am 10. August 2016 im Beisein des Umweltministers Stefan Wenzel in Sögel in einem offiziellen Akt besiegelt.